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Notwehrlage

§ 32 StGB · Strafrecht

Eine Notwehrlage liegt vor, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut des Täters oder eines Dritten stattfindet; gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert, rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist.

Merksatz

Eine Notwehrlage kann schon vor der ersten Verletzung bestehen.

Wann wird die Notwehrlage geprüft?Gezeigt ist der objektive Teil der Prüfung. Auf die Lage folgen die Erforderlichkeit und die Gebotenheit der Abwehr.
  1. 1
    Notwehrlage
    Zu prüfen sind Angriff, Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit und das betroffene Rechtsgut.
  2. 2
    Erforderlichkeit der Abwehr
    Zu prüfen sind die Eignung der Abwehr und das mildeste gleich wirksame Mittel.
  3. 3
    Gebotenheit der Abwehr
    Zu prüfen sind sozialethisch begründete Einschränkungen des Abwehrrechts.
  1. 1
    Notwehrlage Zu prüfen sind Angriff, Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit und das betroffene Rechtsgut.
  2. 2
    Erforderlichkeit der Abwehr Zu prüfen sind die Eignung der Abwehr und das mildeste gleich wirksame Mittel.
  3. 3
    Gebotenheit der Abwehr Zu prüfen sind sozialethisch begründete Einschränkungen des Abwehrrechts.
Notwehrlage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben schlägt Alex aus Wut über dessen Musikgeschmack mehrfach ins Gesicht. Alex hat Ben weder angegriffen noch bedroht. Während Ben zum nächsten Schlag ausholt, hebt Alex die Arme zur Abwehr.

Trifft „Notwehrlage“ hier zu?

„Notwehrlage“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff
    Das gezielte Schlagen ist ein menschliches Verhalten, das Alex körperlich verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenwärtigkeit des Angriffs
    Die Schläge dauern an und der nächste Schlag steht unmittelbar bevor.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtswidrigkeit des Angriffs
    Die Schläge verletzen Alex ohne rechtlichen Erlaubnisgrund.
    erfüllt
  4. 4
    Notwehrfähiges Rechtsgut des Täters oder eines Dritten
    Betroffen ist die körperliche Unversehrtheit von Alex als dem Abwehrenden.
    erfüllt
BFall B

Ben schlägt Alex aus Wut über dessen Musikgeschmack ins Gesicht. Alex hat Ben weder angegriffen noch bedroht. Als Alex kurz darauf zu einem Stock greift, hat Ben die Schläge beendet, ist nach Hause gefahren und will nicht zurückkommen.

Trifft „Notwehrlage“ hier zu?

„Notwehrlage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenwärtigkeit des Angriffs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff
    Die Schläge sind ein menschliches Angriffsverhalten; ihr Ende betrifft die Gegenwärtigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenwärtigkeit des Angriffs
    Beim Griff zum Stock ist der Angriff beendet und eine Fortsetzung steht nicht bevor.
    fehlt
  3. 3
    Rechtswidrigkeit des Angriffs
    Für die Schläge bestand kein rechtlicher Erlaubnisgrund.
    erfüllt
  4. 4
    Notwehrfähiges Rechtsgut des Täters oder eines Dritten
    Der Angriff betraf die körperliche Unversehrtheit von Alex.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Rechtswidrigkeit des Angriffs wird verneint, weil der Angreifer schuldunfähig ist.

RichtigAuch ein schuldunfähiger Mensch kann rechtswidrig angreifen; entscheidend ist die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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