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Nottestament

§§ 2249, 2250, 2251 BGB · Zivilrecht

Das Nottestament ist eine außerordentliche Testamentsform, die dem Erblasser in gesetzlich bestimmten Ausnahmesituationen die Errichtung eines letzten Willens ohne Mitwirkung eines Notars ermöglicht: vor dem Bürgermeister mit zwei Zeugen oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen, jeweils mit Niederschrift. Die Bürgermeisterform ist zulässig, wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser vor einer möglichen notariellen Errichtung stirbt (§ 2249 BGB), oder wenn eine außerordentliche Absperrung die notarielle Errichtung unmöglich macht oder erheblich erschwert (§ 2250 Abs. 1 BGB). Die Dreizeugenform ist bei einer solchen Absperrung, bei so naher Todesgefahr, dass voraussichtlich auch die Bürgermeisterform nicht mehr möglich ist (§ 2250 Abs. 2 BGB), oder während einer Seereise auf einem deutschen Schiff außerhalb eines inländischen Hafens (§ 2251 BGB) zulässig.

Merksatz

Die mündliche Erklärung vor drei Zeugen ersetzt den Notar nur in den gesetzlich bestimmten Fällen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Lawine hat die einzige Zufahrt zu Maras Berghütte verschüttet; auch auf anderem Weg kann vorerst kein Notar dorthin gelangen. 2Die volljährige Mara erklärt drei gleichzeitig anwesenden, volljährigen Freunden mündlich, dass ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 3Einer der Freunde schreibt ihre Erklärung sofort auf und liest den Text in Anwesenheit aller Beteiligten vor. Mara bestätigt den Inhalt und unterschreibt das Schriftstück gemeinsam mit den drei Freunden.

Trifft „Nottestament“ hier zu?

„Nottestament“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich bestimmte Ausnahmesituation
    Die außergewöhnliche Absperrung verhindert die notarielle Errichtung und eröffnet damit die Dreizeugenform.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung vor dem Bürgermeister mit zwei Zeugen oder mündlich vor drei Zeugen
    Mara erklärt ihren letzten Willen mündlich vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen.
    erfüllt
  3. 3
    Aufnahme einer Niederschrift
    Die Erklärung wird schriftlich aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von allen Beteiligten unterschrieben.
    erfüllt
BFall B

Die gesunde, volljährige Mara sitzt mit drei volljährigen Freunden in ihrer frei zugänglichen Wohnung im Stadtzentrum; ein Notar könnte sie noch am selben Tag besuchen. 2Sie erklärt den drei gleichzeitig anwesenden Freunden mündlich, dass ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 3Einer der Freunde schreibt ihre Erklärung sofort auf und liest den Text in Anwesenheit aller Beteiligten vor. Mara bestätigt den Inhalt und unterschreibt das Schriftstück gemeinsam mit den drei Freunden.

Trifft „Nottestament“ hier zu?

„Nottestament“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzlich bestimmte Ausnahmesituation

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich bestimmte Ausnahmesituation
    Es bestehen weder eine Absperrung noch Todesgefahr, und Mara befindet sich nicht auf einer Seereise.
    fehlt
  2. 2
    Erklärung vor dem Bürgermeister mit zwei Zeugen oder mündlich vor drei Zeugen
    Mara erklärt ihren letzten Willen mündlich vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen.
    erfüllt
  3. 3
    Aufnahme einer Niederschrift
    Die Erklärung wird schriftlich aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von allen Beteiligten unterschrieben.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie mündliche Erklärung vor drei Zeugen wird ohne schriftliche Aufnahme für ausreichend gehalten.

RichtigAuch bei der Dreizeugenform muss die Erklärung in einer Niederschrift festgehalten werden.

Verwechslung

FehlerBei Todesgefahr werden für die Bürgermeisterform und die Dreizeugenform dieselben zeitlichen Anforderungen angesetzt.

RichtigDie Dreizeugenform wegen Todesgefahr verlangt, dass voraussichtlich auch für die Errichtung vor dem Bürgermeister keine Zeit mehr bleibt.

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