Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen

Notwendige Kosten

§ 80 VwVfG, § 162 VwGO · Öffentliches Recht

Notwendige Kosten sind diejenigen Aufwendungen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich sind, d.h. die eine verständige, nicht rechtskundige Partei für geboten halten durfte, um ihre Rechte im Verwaltungsverfahren oder -prozess wirksam wahrzunehmen.

Merksatz

Entscheidend ist, was zur wirksamen Rechtswahrnehmung vernünftigerweise geboten erschien, nicht bloß, was tatsächlich ausgegeben wurde.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Lea widerspricht einem Gebührenbescheid ihrer Gemeinde. 2Die Gemeinde bittet sie, eine Rechnung als Beleg zu schicken; Lea besitzt nur das Original und braucht es weiterhin für ihre Unterlagen. Deshalb lässt sie 1für zehn Cent eine einfache Kopie anfertigen und schickt diese an die Gemeinde.

Trifft „Notwendige Kosten“ hier zu?

„Notwendige Kosten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufwendungen
    Lea entstehen Kopierkosten von zehn Cent.
    erfüllt
  2. 2
    Gebotenheit aus verständiger Laiensicht
    Eine einfache Kopie durfte Lea zur Vorlage des angeforderten Belegs für geboten halten.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsprozess
    Die Kopie dient als Beleg für Leas Widerspruch gegen den Gebührenbescheid.
    erfüllt
BFall B

Lea widerspricht einem Gebührenbescheid ihrer Gemeinde. Die Gemeinde bittet sie, eine Rechnung als Beleg zu schicken. 3Lea schickt eine bereits vorhandene Rechnungskopie in einer eigens dafür gekauften Schmuckmappe mit Goldprägung an die Gemeinde. 1Für die Schmuckmappe zahlt sie zwölf Euro.

Trifft „Notwendige Kosten“ hier zu?

„Notwendige Kosten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gebotenheit aus verständiger Laiensicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufwendungen
    Lea entstehen Ausgaben von zwölf Euro für die Mappe.
    erfüllt
  2. 2
    Gebotenheit aus verständiger Laiensicht
    Eine goldgeprägte Schmuckmappe ist für die Übersendung einer Rechnungskopie nicht erforderlich.
    fehlt
  3. 3
    Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsprozess
    Die Mappe wird zur Übermittlung eines Belegs für Leas Widerspruch verwendet.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach erfolgreichem Widerspruch werden Anwaltskosten erstattet, ohne die Notwendigkeit der anwaltlichen Zuziehung zu prüfen.

RichtigIm Vorverfahren setzt die Erstattung von Anwaltsgebühren und Auslagen zusätzlich voraus, dass die Beauftragung eines Bevollmächtigten notwendig war.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.