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Notwendige Teilnahme

Strafrecht

Notwendige Teilnahme liegt vor, wenn mehrere Personen an einem Delikt mitwirken und diese Mehrpersonenbeteiligung bereits begrifflich zur Verwirklichung des Tatbestands erforderlich ist. Ist die Mitwirkung einer notwendig beteiligten Person nicht eigenständig unter Strafe gestellt, bleibt sie jedenfalls straflos, soweit sie sich auf die tatbestandlich vorausgesetzte Mindestmitwirkung beschränkt.

Merksatz

Tatbestandlich notwendige Mitwirkung ist nicht automatisch strafbare Teilnahme.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea sitzt aufgrund einer richterlichen Anordnung im Gefängnis. Paul öffnet heimlich ihre Zellentür und führt sie unbemerkt aus dem Gefängnis. Lea folgt ihm nur und unternimmt sonst nichts.

Trifft „Notwendige Teilnahme“ hier zu?

„Notwendige Teilnahme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitwirkung mehrerer Personen
    Paul bewirkt Leas Befreiung, während Lea lediglich mitgeht.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandlich notwendige Mehrpersonenbeteiligung
    Eine Gefangenenbefreiung setzt neben dem Befreienden eine gefangene Person voraus.
    erfüllt
BFall B

Lea und Paul beschließen, das Fahrrad ihrer Nachbarin zu stehlen und künftig gemeinsam zu benutzen. 1Lea hebt das unverschlossene Fahrrad vom Ständer, während Paul es festhält; anschließend schieben beide es weg.

Trifft „Notwendige Teilnahme“ hier zu?

„Notwendige Teilnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatbestandlich notwendige Mehrpersonenbeteiligung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitwirkung mehrerer Personen
    Lea und Paul wirken gemeinsam an der Wegnahme des Fahrrads mit.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandlich notwendige Mehrpersonenbeteiligung
    Der Diebstahl setzt keine Mitwirkung einer weiteren Person voraus, sondern kann auch allein begangen werden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede tatsächlich gemeinsame Tatbegehung wird als notwendige Teilnahme eingeordnet.

RichtigDie Beteiligung mehrerer Personen muss bereits vom Tatbestand verlangt werden; ihr tatsächliches Zusammenwirken allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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