Definitionen
Notwehrausschluss bei rechtmäßiger Hoheitsgewalt
§ 32 StGB · StrafrechtNotwehr ist ausgeschlossen, wenn der Angriff in der rechtmäßigen Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt besteht, da ein rechtmäßiges hoheitliches Handeln keine rechtswidrige Angriffshandlung im Sinne des § 32 StGB darstellt und der Betroffene verpflichtet ist, den staatlichen Eingriff zu dulden. Bei hoheitlichen Vollstreckungshandlungen richtet sich die Rechtmäßigkeit nach der Rechtsprechung nach dem strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff, sodass nicht jeder verwaltungsrechtliche Fehler einen rechtswidrigen Angriff begründet. Gegen in diesem Sinne rechtswidrige Hoheitsakte ist Notwehr grundsätzlich möglich, jedoch durch das Gebot sozialethisch angemessener Reaktion eingeschränkt.
Bei rechtmäßiger Hoheitsausübung fehlt bereits die Notwehrlage.
- 1NotwehrlageBei rechtmäßiger Hoheitsausübung fehlt die Rechtswidrigkeit des Angriffs.
- 2Erforderlichkeit der VerteidigungEs ist zu prüfen, ob die gewählte Abwehr erforderlich ist.
- 3Gebotenheit der VerteidigungAuch gegen rechtswidrige hoheitliche Angriffe sind sozialethische Grenzen zu beachten.
- 1Notwehrlage Bei rechtmäßiger Hoheitsausübung fehlt die Rechtswidrigkeit des Angriffs.
- 2Erforderlichkeit der Verteidigung Es ist zu prüfen, ob die gewählte Abwehr erforderlich ist.
- 3Gebotenheit der Verteidigung Auch gegen rechtswidrige hoheitliche Angriffe sind sozialethische Grenzen zu beachten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein uniformierter Streifenpolizist sieht, wie Paul auf einen am Boden liegenden Passanten einschlägt, um dessen Geldbörse zu bekommen. 2Er fordert Paul auf, aufzuhören, doch Paul schlägt weiter. Der Polizist packt Pauls Schlagarm und hält ihn fest, solange Paul weiter versucht zuzuschlagen.
Trifft „Notwehrausschluss bei rechtmäßiger Hoheitsgewalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusübung staatlicher HoheitsgewaltDer Polizist greift in seiner amtlichen Funktion zur Unterbindung einer Gewalttat ein.
- 2erfülltRechtmäßigkeit der HoheitsausübungDas Festhalten unterbindet den fortdauernden gewaltsamen Angriff mit einem erforderlichen und angemessenen Mittel.
Nach der Aufnahme einer Anzeige wegen einer Beleidigung erklärt ein uniformierter Streifenpolizist Paul, 1er werde ihn jetzt als Polizist körperlich bestrafen. Paul steht ruhig vor ihm und befolgt alle Anweisungen. Der Polizist packt Pauls Hand und verdreht sie, um ihm als Strafe Schmerzen zuzufügen.
Trifft „Notwehrausschluss bei rechtmäßiger Hoheitsgewalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusübung staatlicher HoheitsgewaltDer Polizist beansprucht staatliche Strafgewalt und handelt ausdrücklich in seiner amtlichen Funktion.
- 2fehltRechtmäßigkeit der HoheitsausübungDie Polizei darf keine körperlichen Strafen verhängen.
Typische Fehler
FehlerAus einem rechtswidrigen hoheitlichen Angriff wird ein uneingeschränktes Recht zur Gegenwehr abgeleitet.
RichtigAuch bei rechtswidrigen hoheitlichen Angriffen sind die sozialethischen Grenzen der Notwehr zu beachten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema