Definitionen
Gesetzeskonkurrenz
§ 52 StGB · StrafrechtGesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn von mehreren erfüllten Straftatbeständen mindestens einer durch Spezialität, Subsidiarität oder Konsumtion hinter einem anderen zurücktritt und deshalb nicht selbstständig zur Anwendung kommt. Dies ist sowohl bei einer Handlung als auch bei mehreren Handlungen möglich.
Gesetzeskonkurrenz betrifft die Verdrängung erfüllter Tatbestände, nicht das Fehlen ihrer Voraussetzungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lara schlägt Ben absichtlich mit einem schweren Holzknüppel auf den Arm. Ben erleidet dadurch einen schmerzhaften Bluterguss.
Trifft „Gesetzeskonkurrenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere erfüllte StraftatbeständeLara erfüllt sowohl die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB als auch die gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
- 2erfülltVerdrängung durch Spezialität, Subsidiarität oder KonsumtionDie gefährliche Körperverletzung verdrängt als speziellerer Tatbestand die einfache Körperverletzung.
Lara schlägt Ben mit der Faust ins Gesicht und trifft dabei auch seine Brille. 1Sie will sowohl Ben verletzen als auch seine Brille zerstören. Ben erleidet einen schmerzhaften Bluterguss; die Brille, die ihm gehört, zerbricht.
Trifft „Gesetzeskonkurrenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere erfüllte StraftatbeständeLara erfüllt die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB und die Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB.
- 2fehltVerdrängung durch Spezialität, Subsidiarität oder KonsumtionDie Körperverletzung und die gezielte Beschädigung der fremden Brille verdrängen einander nicht, sondern stehen in Tateinheit.
Typische Fehler
FehlerDer verdrängte Tatbestand wird neben dem verdrängenden Tatbestand selbstständig angewendet.
RichtigDer verdrängte Tatbestand bleibt zwar erfüllt, kommt aber nicht selbstständig zur Anwendung.
FehlerGesetzeskonkurrenz wird wie Tateinheit auf eine Handlung beschränkt.
RichtigAuch bei mehreren Handlungen können erfüllte Tatbestände durch Gesetzeskonkurrenz verdrängt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
7 Schemata