Definitionen
Gesetzliche Erbquote
§§ 1924 ff. BGB · ZivilrechtDie gesetzliche Erbquote bezeichnet den Bruchteil des Nachlasses, den ein gesetzlicher Erbe nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge erhält, soweit keine wirksame letztwillige Verfügung die Erbfolge abweichend regelt; bei Verwandten richtet sie sich nach der Erbordnung und der Verteilung nach Stämmen, Linien oder Köpfen sowie nach einem daneben bestehenden gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind insbesondere die neben ihnen berufenen Verwandten und der Güterstand maßgeblich.
Die Quote bestimmt den Anteil am gesamten Nachlass, nicht die Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul stirbt unverheiratet und ohne eingetragenen Lebenspartner; ein Testament oder einen Erbvertrag hat er nicht hinterlassen. Er hatte nur zwei Kinder: Anna lebt noch, Ben ist schon vor ihm gestorben. Bens zwei Kinder leben noch. Anna trägt in einer Aufstellung die Hälfte des gesamten Nachlasses als ihren Anteil ein.
Trifft „Gesetzliche Erbquote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBruchteil des gesamten NachlassesDer eingetragene Anteil bezieht sich auf den Nachlass insgesamt.
- 2erfülltAnteil eines gesetzlichen ErbenAnna ist als lebende Tochter zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
- 3erfülltKeine abweichende letztwillige Regelung für diesen AnteilEine abweichende Verfügung für den Todesfall besteht nicht.
- 4erfülltHöhe nach den gesetzlichen VerteilungsregelnAuf Annas Stamm und Bens Stamm entfällt jeweils die Hälfte, sodass Annas Eintrag zutrifft.
Paul stirbt unverheiratet und ohne eingetragenen Lebenspartner; 3ein Testament oder einen Erbvertrag hat er nicht hinterlassen. 2Er hatte nur zwei Kinder: Anna lebt noch, Ben ist schon vor ihm gestorben. Bens zwei Kinder leben noch. Anna trägt in einer Aufstellung 1ein Drittel des gesamten Nachlasses als ihren Anteil ein.
Trifft „Gesetzliche Erbquote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBruchteil des gesamten NachlassesAuch der hier eingetragene Anteil bezieht sich auf den Nachlass insgesamt.
- 2erfülltAnteil eines gesetzlichen ErbenAnna ist als lebende Tochter zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
- 3erfülltKeine abweichende letztwillige Regelung für diesen AnteilEine abweichende Verfügung für den Todesfall besteht nicht.
- 4fehltHöhe nach den gesetzlichen VerteilungsregelnAnnas gesetzlicher Anteil beträgt eine Hälfte, weil Bens Kinder gemeinsam dessen Stammanteil erhalten und nicht alle drei Erben gleich große Anteile haben.
Typische Fehler
FehlerAlle berufenen Abkömmlinge erhalten ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einem Stamm denselben Anteil.
RichtigDie Nachkommen eines vorverstorbenen Kindes teilen sich den auf dieses Kind entfallenden Anteil.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema