Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gesetzliche Erbquote

§§ 1924 ff. BGB · Zivilrecht

Die gesetzliche Erbquote bezeichnet den Bruchteil des Nachlasses, den ein gesetzlicher Erbe nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge erhält, soweit keine wirksame letztwillige Verfügung die Erbfolge abweichend regelt; bei Verwandten richtet sie sich nach der Erbordnung und der Verteilung nach Stämmen, Linien oder Köpfen sowie nach einem daneben bestehenden gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind insbesondere die neben ihnen berufenen Verwandten und der Güterstand maßgeblich.

Merksatz

Die Quote bestimmt den Anteil am gesamten Nachlass, nicht die Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul stirbt unverheiratet und ohne eingetragenen Lebenspartner; ein Testament oder einen Erbvertrag hat er nicht hinterlassen. Er hatte nur zwei Kinder: Anna lebt noch, Ben ist schon vor ihm gestorben. Bens zwei Kinder leben noch. Anna trägt in einer Aufstellung die Hälfte des gesamten Nachlasses als ihren Anteil ein.

Trifft „Gesetzliche Erbquote“ hier zu?

„Gesetzliche Erbquote“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bruchteil des gesamten Nachlasses
    Der eingetragene Anteil bezieht sich auf den Nachlass insgesamt.
    erfüllt
  2. 2
    Anteil eines gesetzlichen Erben
    Anna ist als lebende Tochter zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine abweichende letztwillige Regelung für diesen Anteil
    Eine abweichende Verfügung für den Todesfall besteht nicht.
    erfüllt
  4. 4
    Höhe nach den gesetzlichen Verteilungsregeln
    Auf Annas Stamm und Bens Stamm entfällt jeweils die Hälfte, sodass Annas Eintrag zutrifft.
    erfüllt
BFall B

Paul stirbt unverheiratet und ohne eingetragenen Lebenspartner; 3ein Testament oder einen Erbvertrag hat er nicht hinterlassen. 2Er hatte nur zwei Kinder: Anna lebt noch, Ben ist schon vor ihm gestorben. Bens zwei Kinder leben noch. Anna trägt in einer Aufstellung 1ein Drittel des gesamten Nachlasses als ihren Anteil ein.

Trifft „Gesetzliche Erbquote“ hier zu?

„Gesetzliche Erbquote“ trifft nicht zu.Es fehlt: Höhe nach den gesetzlichen Verteilungsregeln

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bruchteil des gesamten Nachlasses
    Auch der hier eingetragene Anteil bezieht sich auf den Nachlass insgesamt.
    erfüllt
  2. 2
    Anteil eines gesetzlichen Erben
    Anna ist als lebende Tochter zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine abweichende letztwillige Regelung für diesen Anteil
    Eine abweichende Verfügung für den Todesfall besteht nicht.
    erfüllt
  4. 4
    Höhe nach den gesetzlichen Verteilungsregeln
    Annas gesetzlicher Anteil beträgt eine Hälfte, weil Bens Kinder gemeinsam dessen Stammanteil erhalten und nicht alle drei Erben gleich große Anteile haben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAlle berufenen Abkömmlinge erhalten ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einem Stamm denselben Anteil.

RichtigDie Nachkommen eines vorverstorbenen Kindes teilen sich den auf dieses Kind entfallenden Anteil.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.