Definitionen
Gesetzesvorbehalt nach Art. 10 II GG
Art. 10 II GG · Öffentliches RechtEinschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 I GG) sind nur auf Grund eines Gesetzes zulässig (Art. 10 II 1 GG); nach den allgemeinen, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsanforderungen muss dieses Gesetz Zweck, Ausmaß und Umfang des Eingriffs hinreichend bestimmt regeln; soweit die Beschränkung dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes dient, kann das Gesetz bestimmen, dass die Betroffenen nicht benachrichtigt werden und die Nachprüfung durch unabhängige, vom Parlament bestellte Organe an die Stelle des Rechtswegs tritt.
Ein Gesetz allein genügt nicht, wenn es die Grenzen des Eingriffs offenlässt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Bundesgesetz ermächtigt den Inlandsnachrichtendienst, zur Abwehr eines gewaltsamen Umsturzes Telefongespräche zu überwachen. 2Es zählt die erfassten Straftaten abschließend auf, verlangt konkrete Hinweise auf deren Vorbereitung und begrenzt die Überwachung auf drei Monate sowie auf Gespräche der verdächtigen Personen. 4Solange eine Mitteilung den Schutzauftrag gefährden würde, erlaubt das Gesetz die Geheimhaltung gegenüber den Betroffenen und ersetzt die gerichtliche Kontrolle durch die Prüfung einer unabhängigen, vom Parlament bestellten Kommission. 3Gestützt darauf hört der Dienst die Telefongespräche eines bewaffneten Gruppenmitglieds ab, das nach dokumentierten Plänen freie Wahlen abschaffen und das Parlament mit Gewalt auflösen will.
Trifft „Gesetzesvorbehalt nach Art. 10 II GG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Regelung der BeschränkungDie Überwachung ist in einem Gesetz vorgesehen.
- 2erfülltHinreichende Bestimmtheit der EingriffsgrenzenDie Regelung legt Anlass, betroffene Personen, Reichweite und Dauer der Überwachung fest.
- 3erfülltBesonderer Schutzweck bei der SonderregelDie Maßnahme schützt die demokratische Ordnung vor ihrer gewaltsamen Beseitigung.
- 4erfülltGesetzliche Regelung von Geheimhaltung und ErsatzkontrolleDas Gesetz regelt sowohl die unterbleibende Benachrichtigung als auch die parlamentarisch bestellte Ersatzkontrolle.
1Ein Bundesgesetz ermächtigt den Inlandsnachrichtendienst, zur Abwehr eines gewaltsamen Umsturzes Telefongespräche zu überwachen. Es überlässt dem Dienst ohne weitere Vorgaben, welche Personen bei welchem Verdachtsgrad und wie lange überwacht werden dürfen. 4Solange eine Mitteilung den Schutzauftrag gefährden würde, erlaubt das Gesetz die Geheimhaltung gegenüber den Betroffenen und ersetzt die gerichtliche Kontrolle durch die Prüfung einer unabhängigen, vom Parlament bestellten Kommission. 3Gestützt darauf hört der Dienst die Telefongespräche eines bewaffneten Gruppenmitglieds ab, das nach dokumentierten Plänen freie Wahlen abschaffen und das Parlament mit Gewalt auflösen will.
Trifft „Gesetzesvorbehalt nach Art. 10 II GG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Regelung der BeschränkungEine gesetzliche Ermächtigung ist vorhanden; ihre Bestimmtheit wird gesondert geprüft.
- 2fehltHinreichende Bestimmtheit der EingriffsgrenzenDas Gesetz überlässt wesentliche Eingriffsgrenzen vollständig der Behörde.
- 3erfülltBesonderer Schutzweck bei der SonderregelDie Maßnahme richtet sich gegen die gewaltsame Beseitigung der demokratischen Ordnung.
- 4erfülltGesetzliche Regelung von Geheimhaltung und ErsatzkontrolleGeheimhaltung und parlamentarisch bestellte Ersatzkontrolle sind ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.
Typische Fehler
FehlerDie besonderen Schutzzwecke des Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG werden als Voraussetzung jeder Beschränkung behandelt.
RichtigDie besonderen Schutzzwecke betreffen die Sonderregel für Benachrichtigung und Rechtswegersatz, nicht jede gesetzliche Beschränkung nach Satz 1.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema