Definitionen
Gesetzliche Erbfolge
§§ 1924 ff. BGB · ZivilrechtDie gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben und ihre Anteile nach dem Gesetz, soweit keine wirksame Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag vorgeht. Als gesetzliche Erben kommen Verwandte, der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie nachrangig der Staat in Betracht. Unter Verwandten schließen vorrangige Erbordnungen nachfolgende aus; innerhalb der jeweiligen Ordnung gelten besondere Regeln, in der ersten Ordnung insbesondere das Stammprinzip.
Gesetzliche Erbfolge kann auch neben einer nur teilweisen Erbeinsetzung eintreten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul stirbt und hinterlässt weder einen Ehegatten noch einen eingetragenen Lebenspartner. Er hat kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag geschlossen. Seine Tochter Anna und sein Sohn Ben leben; Anna hat einen Sohn namens Leo. Auch Pauls Mutter lebt noch.
Trifft „Gesetzliche Erbfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine vorrangige wirksame ErbeinsetzungEs gibt keine Erbeinsetzung, die den gesetzlichen Regeln vorgehen könnte.
- 2erfülltZugehörigkeit zum möglichen gesetzlichen ErbenkreisAnna und Ben gehören als Pauls Kinder zum gesetzlichen Erbenkreis.
- 3erfülltBei Verwandten: Vorrang nach Erbordnung und ordnungsinternen RegelnAnna und Ben gehen Pauls Mutter vor, Anna schließt Leo aus und beide Kinder erben je zur Hälfte.
Paul stirbt und hinterlässt weder einen Ehegatten noch einen eingetragenen Lebenspartner. Er hat vollständig eigenhändig aufgeschrieben, dass 2seine Tochter Anna und sein Sohn Ben seinen gesamten Nachlass zu gleichen Teilen erben sollen, und den Text mit seinem Vor- und Nachnamen unterschrieben. 3Anna und Ben leben; Anna hat einen Sohn namens Leo. Auch Pauls Mutter lebt noch.
Trifft „Gesetzliche Erbfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKeine vorrangige wirksame ErbeinsetzungDas eigenhändige Testament setzt Anna und Ben für den gesamten Nachlass als Erben ein.
- 2erfülltZugehörigkeit zum möglichen gesetzlichen ErbenkreisAnna und Ben gehören unabhängig vom Testament als Pauls Kinder zum möglichen gesetzlichen Erbenkreis.
- 3erfülltBei Verwandten: Vorrang nach Erbordnung und ordnungsinternen RegelnAuch nach den gesetzlichen Rangregeln wären Anna und Ben gegenüber Pauls Mutter und Leo vorrangig.
Typische Fehler
FehlerDer im Verwandtschaftsgrad nähere Verwandte wird unabhängig von seiner Erbordnung bevorzugt.
RichtigZunächst entscheidet die Erbordnung: Ein Verwandter der zweiten Ordnung geht einem Verwandten der dritten Ordnung auch bei entfernterem Verwandtschaftsgrad vor.
FehlerJedes wirksame Testament wird als vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge behandelt.
RichtigEine wirksame Erbeinsetzung verdrängt die gesetzliche Erbfolge nur in ihrem Umfang; für einen verbleibenden Teil kann gesetzliche Erbfolge eintreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata