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Gesetzliche Erbfolge

§§ 1924 ff. BGB · Zivilrecht

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben und ihre Anteile nach dem Gesetz, soweit keine wirksame Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag vorgeht. Als gesetzliche Erben kommen Verwandte, der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie nachrangig der Staat in Betracht. Unter Verwandten schließen vorrangige Erbordnungen nachfolgende aus; innerhalb der jeweiligen Ordnung gelten besondere Regeln, in der ersten Ordnung insbesondere das Stammprinzip.

Merksatz

Gesetzliche Erbfolge kann auch neben einer nur teilweisen Erbeinsetzung eintreten.

Wie wird jemand zum Erben?Entscheidend ist der Berufungsgrund: Gesetz oder wirksame Erbeinsetzung. Beide können für unterschiedliche Teile derselben Erbschaft maßgeblich sein.
Gesetzliche Erbfolge
Gewillkürte Erbfolge
Grundlage
Gesetzliche Regeln über Erben und Erbteile.
Wirksame Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag.
Erbenkreis
Verwandte, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie nachrangig der Staat.
Auch familienfremde Personen und rechtsfähige Organisationen können eingesetzt werden.
Zusammentreffen
Greift ein, soweit keine wirksame Erbeinsetzung vorgeht.
Geht im Umfang der wirksamen Erbeinsetzung vor.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul stirbt und hinterlässt weder einen Ehegatten noch einen eingetragenen Lebenspartner. Er hat kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag geschlossen. Seine Tochter Anna und sein Sohn Ben leben; Anna hat einen Sohn namens Leo. Auch Pauls Mutter lebt noch.

Trifft „Gesetzliche Erbfolge“ hier zu?

„Gesetzliche Erbfolge“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine vorrangige wirksame Erbeinsetzung
    Es gibt keine Erbeinsetzung, die den gesetzlichen Regeln vorgehen könnte.
    erfüllt
  2. 2
    Zugehörigkeit zum möglichen gesetzlichen Erbenkreis
    Anna und Ben gehören als Pauls Kinder zum gesetzlichen Erbenkreis.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Verwandten: Vorrang nach Erbordnung und ordnungsinternen Regeln
    Anna und Ben gehen Pauls Mutter vor, Anna schließt Leo aus und beide Kinder erben je zur Hälfte.
    erfüllt
BFall B

Paul stirbt und hinterlässt weder einen Ehegatten noch einen eingetragenen Lebenspartner. Er hat vollständig eigenhändig aufgeschrieben, dass 2seine Tochter Anna und sein Sohn Ben seinen gesamten Nachlass zu gleichen Teilen erben sollen, und den Text mit seinem Vor- und Nachnamen unterschrieben. 3Anna und Ben leben; Anna hat einen Sohn namens Leo. Auch Pauls Mutter lebt noch.

Trifft „Gesetzliche Erbfolge“ hier zu?

„Gesetzliche Erbfolge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine vorrangige wirksame Erbeinsetzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine vorrangige wirksame Erbeinsetzung
    Das eigenhändige Testament setzt Anna und Ben für den gesamten Nachlass als Erben ein.
    fehlt
  2. 2
    Zugehörigkeit zum möglichen gesetzlichen Erbenkreis
    Anna und Ben gehören unabhängig vom Testament als Pauls Kinder zum möglichen gesetzlichen Erbenkreis.
    erfüllt
  3. 3
    Bei Verwandten: Vorrang nach Erbordnung und ordnungsinternen Regeln
    Auch nach den gesetzlichen Rangregeln wären Anna und Ben gegenüber Pauls Mutter und Leo vorrangig.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer im Verwandtschaftsgrad nähere Verwandte wird unabhängig von seiner Erbordnung bevorzugt.

RichtigZunächst entscheidet die Erbordnung: Ein Verwandter der zweiten Ordnung geht einem Verwandten der dritten Ordnung auch bei entfernterem Verwandtschaftsgrad vor.

Rechtsfolge falsch

FehlerJedes wirksame Testament wird als vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge behandelt.

RichtigEine wirksame Erbeinsetzung verdrängt die gesetzliche Erbfolge nur in ihrem Umfang; für einen verbleibenden Teil kann gesetzliche Erbfolge eintreten.

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