Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gesellschaftsvermögen

§ 713 BGB · Zivilrecht

Das Gesellschaftsvermögen ist die Gesamtheit der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die der rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst zugeordnet und von den Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter getrennt sind.

Merksatz

Eine Beteiligung an der Gesellschaft macht deren einzelne Vermögensgegenstände nicht zu Privatvermögen der Gesellschafter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena und Paul betreiben als GbR eine kleine Fahrradwerkstatt und kaufen im Namen der Gesellschaft 1eine Werkbank. 2Die Verkäuferin überträgt das Eigentum an der Werkbank auf die Gesellschaft.

Trifft „Gesellschaftsvermögen“ hier zu?

„Gesellschaftsvermögen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensgegenstand oder Verbindlichkeit
    Das Eigentum an der Werkbank ist eine vermögenswerte Rechtsposition.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zur rechtsfähigen GbR statt zum Privatvermögen
    Eigentümerin wird die nach außen auftretende GbR selbst, nicht Lena oder Paul persönlich.
    erfüllt
BFall B

Lena und Paul betreiben als GbR eine kleine Fahrradwerkstatt. Paul kauft im eigenen Namen und mit eigenem Geld 1eine Werkbank; die Verkäuferin überträgt das Eigentum daran auf ihn. Er stellt die Werkbank der Gesellschaft nur leihweise zur Verfügung.

Trifft „Gesellschaftsvermögen“ hier zu?

„Gesellschaftsvermögen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuordnung zur rechtsfähigen GbR statt zum Privatvermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensgegenstand oder Verbindlichkeit
    Das Eigentum an der Werkbank ist eine vermögenswerte Rechtsposition.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zur rechtsfähigen GbR statt zum Privatvermögen
    Das Eigentum gehört Paul persönlich; die leihweise Nutzung durch die Gesellschaft ändert daran nichts.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerZum Gesellschaftsvermögen werden nur positive Vermögenswerte gerechnet und die Schulden ausgeklammert.

RichtigAuch die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten gehören zu ihrem Vermögen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.