Definitionen
Gesellschaftsvermögen
§ 713 BGB · ZivilrechtDas Gesellschaftsvermögen ist die Gesamtheit der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die der rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst zugeordnet und von den Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter getrennt sind.
Eine Beteiligung an der Gesellschaft macht deren einzelne Vermögensgegenstände nicht zu Privatvermögen der Gesellschafter.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena und Paul betreiben als GbR eine kleine Fahrradwerkstatt und kaufen im Namen der Gesellschaft 1eine Werkbank. 2Die Verkäuferin überträgt das Eigentum an der Werkbank auf die Gesellschaft.
Trifft „Gesellschaftsvermögen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensgegenstand oder VerbindlichkeitDas Eigentum an der Werkbank ist eine vermögenswerte Rechtsposition.
- 2erfülltZuordnung zur rechtsfähigen GbR statt zum PrivatvermögenEigentümerin wird die nach außen auftretende GbR selbst, nicht Lena oder Paul persönlich.
Lena und Paul betreiben als GbR eine kleine Fahrradwerkstatt. Paul kauft im eigenen Namen und mit eigenem Geld 1eine Werkbank; die Verkäuferin überträgt das Eigentum daran auf ihn. Er stellt die Werkbank der Gesellschaft nur leihweise zur Verfügung.
Trifft „Gesellschaftsvermögen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensgegenstand oder VerbindlichkeitDas Eigentum an der Werkbank ist eine vermögenswerte Rechtsposition.
- 2fehltZuordnung zur rechtsfähigen GbR statt zum PrivatvermögenDas Eigentum gehört Paul persönlich; die leihweise Nutzung durch die Gesellschaft ändert daran nichts.
Typische Fehler
FehlerZum Gesellschaftsvermögen werden nur positive Vermögenswerte gerechnet und die Schulden ausgeklammert.
RichtigAuch die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten gehören zu ihrem Vermögen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema