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Gesetzliche Frist

§ 31 VwVfG · Öffentliches Recht

Eine gesetzliche Frist ist ein durch Rechtsnorm unmittelbar bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorzunehmen oder ein Rechtszustand herbeizuführen ist, ohne dass es einer behördlichen Festsetzung bedarf.

Merksatz

Entscheidend ist die unmittelbare Vorgabe durch eine Rechtsnorm, nicht eine behördliche Festsetzung.

Gesetzliche oder behördliche Frist?Die Herkunft des Zeitraums bestimmt die Einordnung. Die Verlängerung nach § 31 Abs. 7 VwVfG betrifft nur behördlich gesetzte Fristen.
Gesetzliche Frist
Behördliche Frist
Festlegung
Die Rechtsnorm gibt den Zeitraum unmittelbar vor.
Die Behörde legt den Zeitraum fest.
Verlängerung
§ 31 Abs. 7 VwVfG bietet dafür keine Grundlage.
§ 31 Abs. 7 VwVfG ermöglicht die Verlängerung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Bürgerin erhält einen Bescheid, gegen den sie Widerspruch einlegen kann. Der Bescheid erläutert, dass sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der dort mit Namen und Sitz genannten Behörde einlegen kann. Dieser Monat ist durch das Gesetz vorgegeben und wird nicht von der Behörde festgelegt.

Trifft „Gesetzliche Frist“ hier zu?

„Gesetzliche Frist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbare Bestimmung durch Rechtsnorm
    Die Dauer ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und nicht aus einer Entscheidung der Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitraum
    Der Monat bezeichnet eine Zeitspanne und keinen einzelnen Zeitpunkt.
    erfüllt
  3. 3
    Handlung oder Rechtszustand innerhalb des Zeitraums erforderlich
    Die Bürgerin muss den Widerspruch innerhalb dieses Monats einlegen, wenn sie den Bescheid damit angreifen will.
    erfüllt
BFall B

Eine Behörde fordert einen Antragsteller auf, eine fehlende Zeichnung nachzureichen. Die Sachbearbeiterin legt dafür selbst einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang ihres Schreibens fest. Eine bestimmte Dauer ist für diese Nachreichung gesetzlich nicht vorgegeben.

Trifft „Gesetzliche Frist“ hier zu?

„Gesetzliche Frist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Bestimmung durch Rechtsnorm

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbare Bestimmung durch Rechtsnorm
    Die Dauer beruht auf der behördlichen Festsetzung und nicht unmittelbar auf einer Rechtsnorm.
    fehlt
  2. 2
    Zeitraum
    Die 14 Tage bilden eine Zeitspanne.
    erfüllt
  3. 3
    Handlung oder Rechtszustand innerhalb des Zeitraums erforderlich
    Der Antragsteller soll die Zeichnung innerhalb der festgelegten 14 Tage nachreichen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin gesetzlich vorgegebener einzelner Zeitpunkt wird als gesetzliche Frist eingeordnet.

RichtigEine Frist bezeichnet einen Zeitraum; ein einzelner Zeitpunkt ist ein Termin.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie behördliche Verlängerungsbefugnis aus § 31 Abs. 7 VwVfG wird auch auf gesetzliche Fristen angewendet.

Richtig§ 31 Abs. 7 VwVfG erlaubt nur die Verlängerung behördlich gesetzter Fristen; für gesetzliche Fristen ist eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich.

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