Definitionen
Gesetzliche Frist
§ 31 VwVfG · Öffentliches RechtEine gesetzliche Frist ist ein durch Rechtsnorm unmittelbar bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorzunehmen oder ein Rechtszustand herbeizuführen ist, ohne dass es einer behördlichen Festsetzung bedarf.
Entscheidend ist die unmittelbare Vorgabe durch eine Rechtsnorm, nicht eine behördliche Festsetzung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bürgerin erhält einen Bescheid, gegen den sie Widerspruch einlegen kann. Der Bescheid erläutert, dass sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der dort mit Namen und Sitz genannten Behörde einlegen kann. Dieser Monat ist durch das Gesetz vorgegeben und wird nicht von der Behörde festgelegt.
Trifft „Gesetzliche Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbare Bestimmung durch RechtsnormDie Dauer ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und nicht aus einer Entscheidung der Behörde.
- 2erfülltZeitraumDer Monat bezeichnet eine Zeitspanne und keinen einzelnen Zeitpunkt.
- 3erfülltHandlung oder Rechtszustand innerhalb des Zeitraums erforderlichDie Bürgerin muss den Widerspruch innerhalb dieses Monats einlegen, wenn sie den Bescheid damit angreifen will.
Eine Behörde fordert einen Antragsteller auf, eine fehlende Zeichnung nachzureichen. Die Sachbearbeiterin legt dafür selbst einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang ihres Schreibens fest. Eine bestimmte Dauer ist für diese Nachreichung gesetzlich nicht vorgegeben.
Trifft „Gesetzliche Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltUnmittelbare Bestimmung durch RechtsnormDie Dauer beruht auf der behördlichen Festsetzung und nicht unmittelbar auf einer Rechtsnorm.
- 2erfülltZeitraumDie 14 Tage bilden eine Zeitspanne.
- 3erfülltHandlung oder Rechtszustand innerhalb des Zeitraums erforderlichDer Antragsteller soll die Zeichnung innerhalb der festgelegten 14 Tage nachreichen.
Typische Fehler
FehlerEin gesetzlich vorgegebener einzelner Zeitpunkt wird als gesetzliche Frist eingeordnet.
RichtigEine Frist bezeichnet einen Zeitraum; ein einzelner Zeitpunkt ist ein Termin.
FehlerDie behördliche Verlängerungsbefugnis aus § 31 Abs. 7 VwVfG wird auch auf gesetzliche Fristen angewendet.
Richtig§ 31 Abs. 7 VwVfG erlaubt nur die Verlängerung behördlich gesetzter Fristen; für gesetzliche Fristen ist eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema