Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gesellschaftsverbindlichkeit

§ 124 HGB, § 721 BGB · Zivilrecht

Eine Gesellschaftsverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die die Gesellschaft als solche trifft, weil sie entweder durch Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft wirksam begründet wurde oder kraft Gesetzes unmittelbar der Gesellschaft zugerechnet wird.

Merksatz

Das Handeln eines Gesellschafters allein macht eine Schuld noch nicht zur Schuld der Gesellschaft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mira und Jonas betreiben gemeinsam eine kleine Werkstatt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie bevollmächtigen Nina, für die Gesellschaft Werkzeuge einzukaufen. Nina bestellt ausdrücklich für die Gesellschaft eine Bohrmaschine für 200 Euro auf Rechnung, und der Händler nimmt die Bestellung an.

Trifft „Gesellschaftsverbindlichkeit“ hier zu?

„Gesellschaftsverbindlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehen einer Verbindlichkeit
    Durch den Kaufvertrag entsteht eine Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Zuordnung zur Gesellschaft
    Nina handelt mit Vollmacht im Namen der Gesellschaft, sodass die Gesellschaft den Kaufpreis schuldet.
    erfüllt
BFall B

Mira und Jonas betreiben gemeinsam eine kleine Werkstatt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 1Mira bestellt in ihrem eigenen Namen für ihren privaten Haushalt eine Bohrmaschine für 200 Euro auf Rechnung, und der Händler nimmt die Bestellung an.

Trifft „Gesellschaftsverbindlichkeit“ hier zu?

„Gesellschaftsverbindlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Zuordnung zur Gesellschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehen einer Verbindlichkeit
    Durch den Kaufvertrag entsteht eine Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Zuordnung zur Gesellschaft
    Mira schließt den Kaufvertrag für sich selbst; die Kaufpreisschuld trifft deshalb nur sie.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Zuordnung einer Schuld zur Gesellschaft wird geschlossen, dass die Gesellschafter dafür nicht persönlich haften.

RichtigBei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter für Gesellschaftsschulden grundsätzlich auch persönlich als Gesamtschuldner.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.