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Gesellschaftsvertrag

§ 705 I BGB · Zivilrecht

Der Gesellschaftsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich zwei oder mehr Personen gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Merksatz

Ein gemeinsames Ziel allein ersetzt keine verbindliche Zusage, zu seiner Verwirklichung beizutragen.

Gemeinsamer Zweck oder Leistungsaustausch?Links dienen die Beiträge einem gemeinsamen Vorhaben. Rechts werden Leistungen lediglich als Gegenleistungen ausgetauscht.
Gesellschaftsvertrag
Bloßer Austauschvertrag
Vertragsziel
Förderung eines gemeinsamen Vorhabens
Austausch von Leistungen für jeweils eigene Zwecke
Leistungspflichten
Beiträge zum gemeinsamen Vorhaben
Leistung und Gegenleistung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben unterschreiben eine Vereinbarung über den gemeinsamen Aufbau und Betrieb einer kostenlos zugänglichen Lernwebsite. Anna soll dafür die Lerntexte schreiben und Ben die Website programmieren. Beide sagen diese Mitarbeit verbindlich zu.

Trifft „Gesellschaftsvertrag“ hier zu?

„Gesellschaftsvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Vertrag
    Die Vereinbarung begründet vertragliche Pflichten zur Mitarbeit.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens zwei Personen
    Mit Anna und Ben sind zwei Personen beteiligt.
    erfüllt
  3. 3
    Wechselseitige Verpflichtung
    Beide übernehmen gegenüber dem jeweils anderen verbindliche Pflichten.
    erfüllt
  4. 4
    Vereinbarte Förderung eines gemeinsamen Zwecks
    Die vereinbarten Arbeiten dienen dem gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Lernwebsite.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben unterschreiben eine Vereinbarung über den Verkauf von Annas gebrauchtem Fahrrad an Ben für 150 Euro. Anna verspricht verbindlich, Ben das Fahrrad zu übergeben und zum Eigentümer zu machen; Ben verspricht verbindlich, dafür 150 Euro zu bezahlen. Anna möchte den Verkaufserlös für eine Reise verwenden, Ben braucht das Fahrrad für seinen Arbeitsweg.

Trifft „Gesellschaftsvertrag“ hier zu?

„Gesellschaftsvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vereinbarte Förderung eines gemeinsamen Zwecks

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldrechtlicher Vertrag
    Der Kaufvertrag begründet vertragliche Leistungspflichten.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens zwei Personen
    Mit Anna und Ben sind zwei Personen beteiligt.
    erfüllt
  3. 3
    Wechselseitige Verpflichtung
    Beide übernehmen gegenüber dem jeweils anderen verbindliche Pflichten.
    erfüllt
  4. 4
    Vereinbarte Förderung eines gemeinsamen Zwecks
    Die Beteiligten tauschen Leistungen für jeweils eigene Zwecke aus, statt ein gemeinsames Vorhaben zu fördern.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus beiderseitigen Leistungspflichten wird bereits auf einen Gesellschaftsvertrag geschlossen.

RichtigBeiderseitige Pflichten genügen nicht; die Beiträge müssen der Förderung eines gemeinsamen Zwecks dienen.

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