Definitionen
Fälligkeit der Verpflichtung
§ 3 Abs. 2 Buchst. b VwVG · Öffentliches RechtEine Verpflichtung ist fällig, wenn der Pflichtige sie nach dem maßgeblichen Verwaltungsakt oder der gesetzlichen Regelung sofort oder nach Ablauf einer gesetzten Frist zu erfüllen hat und die Erfüllungszeit eingetreten ist, ohne dass die Verpflichtung bisher erfüllt wurde.
Entscheidend ist, ob die noch offene Verpflichtung bereits erfüllt werden muss.
- Vor FristablaufErfüllungszeit steht noch ausDie Verpflichtung ist erst nach Ablauf der gesetzten Frist zu erfüllen.
- Nach FristablaufErfüllungszeit eingetretenDie Frist ist abgelaufen; die weiterhin offene Verpflichtung ist nun zu erfüllen.
- Erfüllungszeit steht noch aus Die Verpflichtung ist erst nach Ablauf der gesetzten Frist zu erfüllen.
- Erfüllungszeit eingetreten Die Frist ist abgelaufen; die weiterhin offene Verpflichtung ist nun zu erfüllen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Behörde setzt gegenüber Nora eine Gebühr von 80 Euro fest und bestimmt, dass sie diese am 15. Mai 2025 zahlen muss. 2Am 16. Mai 2025 3hat Nora noch nichts gezahlt.
Trifft „Fälligkeit der Verpflichtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfüllungszeit durch Verwaltungsakt oder Gesetz bestimmtDie behördliche Gebührenfestsetzung bestimmt den Zahlungstag.
- 2erfülltErfüllungszeit eingetretenDer festgelegte Zahlungstag ist bereits verstrichen.
- 3erfülltVerpflichtung noch nicht erfülltDie festgesetzte Gebühr ist noch offen.
1Die Behörde setzt gegenüber Nora eine Gebühr von 80 Euro fest und bestimmt, dass sie diese am 15. Mai 2025 zahlen muss. Am 14. Mai 2025 3hat Nora noch nichts gezahlt.
Trifft „Fälligkeit der Verpflichtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfüllungszeit durch Verwaltungsakt oder Gesetz bestimmtDie behördliche Gebührenfestsetzung bestimmt den Zahlungstag.
- 2fehltErfüllungszeit eingetretenAm 14. Mai liegt der festgelegte Zahlungstag noch in der Zukunft.
- 3erfülltVerpflichtung noch nicht erfülltDie festgesetzte Gebühr ist noch offen.
Typische Fehler
FehlerAus der Bekanntgabe des Verwaltungsakts wird ohne Prüfung der festgelegten Erfüllungszeit auf sofortige Fälligkeit geschlossen.
RichtigEs ist zu prüfen, ob sofort oder erst nach Ablauf einer gesetzten Frist geleistet werden muss.