Definitionen
Falscher Schlüssel
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB · StrafrechtEin falscher Schlüssel ist ein Schlüssel, der zur Tatzeit vom Berechtigten nicht oder nicht mehr zur Öffnung des betreffenden Schlosses bestimmt ist.
Für die Falschheit zählt die Öffnungsbestimmung des Berechtigten zur Tatzeit, nicht die Herkunft des Schlüssels.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
T fertigt heimlich 1einen passenden Nachschlüssel für die Ladentür eines Elektronikgeschäfts an. 2Die Inhaberin weiß nichts davon und hat diesen Schlüssel nie für ihre Tür freigegeben. T öffnet damit nachts die Tür und nimmt einen Laptop im Wert von 1.200 Euro mit, um ihn zu behalten.
Trifft „Falscher Schlüssel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchlüsselDer Nachschlüssel ist ein Schlüssel, mit dem sich das betreffende Schloss öffnen lässt.
- 2erfülltZur Tatzeit keine Öffnungsbestimmung durch den BerechtigtenDie berechtigte Inhaberin hat die Kopie zu keinem Zeitpunkt zur Öffnung ihrer Tür bestimmt.
T nimmt der Inhaberin eines Elektronikgeschäfts unbemerkt 1den Originalschlüssel zur Ladentür aus der Jackentasche. Die Inhaberin hat den Schlüssel für diese Tür vorgesehen und weiß bis zum nächsten Morgen nicht, dass er fehlt. Noch in derselben Nacht öffnet T mit dem Schlüssel die Ladentür und nimmt einen Laptop im Wert von 1.200 Euro mit, um ihn zu behalten.
Trifft „Falscher Schlüssel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchlüsselT verwendet einen zum Schloss passenden Originalschlüssel.
- 2fehltZur Tatzeit keine Öffnungsbestimmung durch den BerechtigtenDie Öffnungsbestimmung besteht zur Tatzeit fort; die unbemerkte Wegnahme allein hebt sie nicht auf.
T schiebt mit einem Dietrich die kleinen Stifte im Schloss einer Ladentür einzeln in die richtige Stellung. 2Die Geschäftsinhaberin hat dieses Werkzeug nie zur Öffnung ihrer Tür vorgesehen. T öffnet so nachts die Tür und nimmt einen Laptop im Wert von 1.200 Euro mit, um ihn zu behalten.
Trifft „Falscher Schlüssel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSchlüsselDer Dietrich ist kein Schlüssel, sondern ein anderes Öffnungswerkzeug.
- 2erfülltZur Tatzeit keine Öffnungsbestimmung durch den BerechtigtenDie berechtigte Inhaberin hat dem Werkzeug keine Öffnungsbestimmung erteilt.
Typische Fehler
FehlerEin entwendeter Originalschlüssel wird allein wegen der Wegnahme als falsch eingeordnet.
RichtigEin unbemerkt entwendeter Originalschlüssel bleibt echt, solange seine Öffnungsbestimmung durch den Berechtigten fortbesteht.
FehlerEin Dietrich wird als falscher Schlüssel eingeordnet.
RichtigEin Dietrich ist ein anderes Öffnungswerkzeug und wird von einer gesonderten Alternative des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB erfasst.
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