Definitionen
Falsche Aussage (objektive Theorie)
§ 153 StGB · StrafrechtNach der objektiven Theorie ist eine Aussage falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, d.h. wenn der objektive Erklärungswert der Aussage – unabhängig von der subjektiven Vorstellung des Aussagenden – nicht der tatsächlichen Sachlage entspricht.
Auch eine ehrlich gemeinte Aussage kann objektiv falsch sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Bei einem Zusammenstoß zeigte die Ampel für Pauls Fahrtrichtung rotes Licht. 1Als Zeugin vor Gericht sagt Lea: „Die Ampel für Paul stand auf Grün.“ Lea erinnert sich an grünes Licht und hält ihre Schilderung für zutreffend.
Trifft „Falsche Aussage (objektive Theorie)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv bestimmbarer AussageinhaltLea behauptet, dass die Ampel für Pauls Fahrtrichtung grünes Licht zeigte.
- 2erfülltAbweichung von der tatsächlichen SachlageDie behauptete grüne Ampel widerspricht dem tatsächlichen roten Licht, auch wenn Lea ihrer Erinnerung vertraut.
Bei einem Zusammenstoß zeigte die Ampel für Pauls Fahrtrichtung grünes Licht. 1Als Zeugin vor Gericht sagt Lea: „Die Ampel für Paul stand auf Grün.“ Lea erinnert sich ebenfalls an grünes Licht.
Trifft „Falsche Aussage (objektive Theorie)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv bestimmbarer AussageinhaltLea behauptet, dass die Ampel für Pauls Fahrtrichtung grünes Licht zeigte.
- 2fehltAbweichung von der tatsächlichen SachlageDie behauptete grüne Ampel stimmt mit dem tatsächlichen Lichtzeichen überein.
Typische Fehler
FehlerEine objektiv falsche Einlassung des Angeklagten als falsche Zeugenaussage nach § 153 StGB behandeln.
RichtigDie eigene Einlassung eines Angeklagten fällt nicht unter § 153 StGB; erforderlich ist eine Aussage in der Rolle eines Zeugen oder Sachverständigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata