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Favor testamenti

§ 2084 BGB · Zivilrecht

Der favor testamenti ist ein Auslegungsgrundsatz des Erbrechts, wonach im Zweifel diejenige Auslegung einer letztwilligen Verfügung zu wählen ist, die zur Wirksamkeit der Verfügung führt, um den Willen des Erblassers soweit wie möglich zur Geltung zu bringen.

Merksatz

Bei verbleibenden Auslegungszweifeln hat eine wirksame Deutung Vorrang vor einer unwirksamen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der volljährige Paul schreibt den Satz „Max soll nach meinem Tod mein gesamtes Vermögen erben“ vollständig von Hand auf ein Blatt und unterschreibt mit seinem Namen. Max heißen sowohl sein Freund als auch sein Hund. Weitere Hinweise darauf, wen Paul meint, gibt es weder im Text noch in den sonstigen bekannten Umständen. Als Paul stirbt, leben sein Freund und sein Hund noch.

Trifft „Favor testamenti“ hier zu?

„Favor testamenti“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Letztwillige Verfügung
    Paul ordnet an, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll.
    erfüllt
  2. 2
    Zweifel bei der Auslegung
    Der Name kann den Freund oder den Hund bezeichnen, ohne dass sich Pauls tatsächlicher Wille feststellen lässt.
    erfüllt
  3. 3
    Wirksamkeit durch eine mögliche Auslegung
    Die Deutung als Einsetzung des lebenden Freundes zum Alleinerben ist wirksam, während der Hund nicht selbst Erbe werden kann.
    erfüllt
BFall B

Der volljährige Paul erstellt ohne Notar oder Zeugen einen ausgedruckten Computertext mit dem Satz 1„Max soll nach meinem Tod mein gesamtes Vermögen erben“ und fügt nur seine handschriftliche Unterschrift hinzu. 2Max heißen sowohl sein Freund als auch sein Hund. Weitere Hinweise darauf, wen Paul meint, gibt es weder im Text noch in den sonstigen bekannten Umständen. Als Paul stirbt, leben sein Freund und sein Hund noch.

Trifft „Favor testamenti“ hier zu?

„Favor testamenti“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirksamkeit durch eine mögliche Auslegung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Letztwillige Verfügung
    Paul trifft eine Anordnung über seine Vermögensnachfolge, auch wenn diese formunwirksam ist.
    erfüllt
  2. 2
    Zweifel bei der Auslegung
    Auch hier bleibt offen, ob Paul seinen Freund oder seinen Hund meint.
    erfüllt
  3. 3
    Wirksamkeit durch eine mögliche Auslegung
    Der privat erstellte Computertext wahrt trotz Unterschrift die Testamentsform nicht, sodass auch die Deutung zugunsten des Freundes unwirksam bleibt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine wirksamkeitserhaltende Deutung wird gewählt, obwohl der tatsächliche Wille des Erblassers bereits eindeutig feststeht.

RichtigDie Regel greift erst bei verbleibenden Auslegungszweifeln; ein festgestellter tatsächlicher Wille wird nicht durch eine günstigere Deutung ersetzt.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Auslegungsregel wird als Heilung einer fehlenden Testamentsform behandelt.

RichtigDie Regel betrifft die Bedeutung des Inhalts und ersetzt keine fehlende Testamentsform.

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