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Anwendungsvorrang des Unionsrechts

Art. 4 Abs. 3 EUV i.V.m. Art. 288 AEUV · Öffentliches Recht

Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts besagt, dass im Kollisionsfall zwischen nationalem Recht und unmittelbar anwendbarem Unionsrecht das nationale Recht nicht nichtig wird, sondern lediglich im konkreten Anwendungsfall verdrängt und unangewendet gelassen werden muss. Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt der Vorrang gegenüber jeder Form nationalen Rechts einschließlich des Verfassungsrechts und ist vom EuGH in der Rechtssache Costa/ENEL (Rs. 6/64) sowie Simmenthal (Rs. 106/77) entwickelt worden. Das BVerfG erkennt diesen Vorrang grundsätzlich an, behält sich aber insbesondere die Identitätskontrolle und die Ultra-vires-Kontrolle vor.

Merksatz

Unmittelbar anwendbares Unionsrecht verdrängt kollidierendes nationales Recht im Einzelfall, ohne es nichtig zu machen.

Anwendungsvorrang oder Geltungsvorrang?Der Anwendungsvorrang löst den konkreten Konflikt, ohne die nationale Norm zu beseitigen.
Anwendungsvorrang des Unionsrechts
Geltungsvorrang
Gültigkeit der Norm
Die nationale Norm wird nicht nichtig.
Die nachrangige Norm ist ungültig.
Reichweite
Die nationale Norm bleibt im konkreten Kollisionsfall unangewendet.
Die ungültige Norm ist generell unanwendbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem fiktiven Fall schreibt eine EU-Verordnung vor, dass Wartungsverträge zwischen Unternehmen nur mit einer unterschriebenen Vertragsurkunde gültig sind. Ein deutsches Gesetz erklärt diese Verträge dagegen ausdrücklich auch ohne Urkunde für gültig. Zwei private Unternehmen schließen einen solchen Vertrag nur mündlich und streiten später über seine Gültigkeit.

Trifft „Anwendungsvorrang des Unionsrechts“ hier zu?

„Anwendungsvorrang des Unionsrechts“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationale Rechtsnorm
    Die gesetzliche Regelung über die Vertragsform gehört zum nationalen Recht.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Bestimmung
    Die eindeutige Formvorschrift der Verordnung ist ohne Umsetzung auch zwischen privaten Unternehmen unmittelbar anwendbar.
    erfüllt
  3. 3
    Kollision der nationalen und unionsrechtlichen Regelungen
    Das Gesetz lässt einen Vertrag ohne Urkunde gelten, während die Verordnung dessen Gültigkeit von einer unterschriebenen Urkunde abhängig macht.
    erfüllt
BFall B

In einem fiktiven Fall schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass Wartungsverträge zwischen Unternehmen nur mit einer unterschriebenen Vertragsurkunde gültig sind. Ihre Umsetzungsfrist ist abgelaufen, sie wurde aber nicht in deutsches Recht umgesetzt. Ein deutsches Gesetz erklärt diese Verträge dagegen ausdrücklich auch ohne Urkunde für gültig. Zwei private Unternehmen schließen einen solchen Vertrag nur mündlich und streiten später über seine Gültigkeit.

Trifft „Anwendungsvorrang des Unionsrechts“ hier zu?

„Anwendungsvorrang des Unionsrechts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Bestimmung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationale Rechtsnorm
    Die gesetzliche Regelung über die Vertragsform gehört zum nationalen Recht.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Bestimmung
    Die nicht umgesetzte Richtlinie kann als solche im Verhältnis zwischen privaten Unternehmen keine Pflichten begründen.
    fehlt
  3. 3
    Kollision der nationalen und unionsrechtlichen Regelungen
    Die gesetzlich erlaubte Gültigkeit ohne Urkunde widerspricht der Formanforderung der Richtlinie.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine nicht umgesetzte Richtlinie wird allein wegen des Anwendungsvorrangs auch zwischen Privaten unmittelbar angewendet.

RichtigEntscheidend ist, ob die maßgebliche unionsrechtliche Bestimmung im konkreten Verhältnis unmittelbar anwendbar ist.

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