Definitionen
Annahmeverzug
§§ 293 ff. BGB · ZivilrechtAnnahmeverzug liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung bereits erbringen darf, leistungsfähig und leistungswillig ist, ein ordnungsgemäßes Angebot vorliegt oder gesetzlich entbehrlich ist und der Gläubiger die Leistung nicht annimmt. Bei einer Leistung Zug um Zug genügt statt der Nichtannahme, dass der Gläubiger die verlangte Gegenleistung nicht anbietet. Ein Verschulden des Gläubigers ist nicht erforderlich.
Fehlendes Verschulden schützt den Gläubiger nicht vor Annahmeverzug.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tim hat sich von Lea 100 Euro geliehen und soll ihr den Betrag am Montag um zwölf Uhr bar in ihrer Wohnung zurückgeben. Er erscheint pünktlich mit zwei 50-Euro-Scheinen und will die gesamten 100 Euro zurückzahlen. Er hält Lea beide Scheine hin. Lea sagt, dass sie das Geld heute nicht nehmen möchte, und nimmt die Scheine nicht entgegen.
Trifft „Annahmeverzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfüllbarkeit der LeistungZum vereinbarten Zeitpunkt darf Tim die Rückzahlung leisten.
- 2erfülltLeistungsfähigkeit des SchuldnersTim verfügt über den gesamten geschuldeten Betrag.
- 3erfülltLeistungswilligkeit des SchuldnersTim ist zur vollständigen Rückzahlung bereit.
- 4erfülltOrdnungsgemäßes oder entbehrliches AngebotTim bietet den vollständigen Betrag tatsächlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort an.
- 5erfülltNichtannahme oder fehlende GegenleistungLea lehnt die angebotene Rückzahlung ab.
Tim hat sich von Lea 100 Euro geliehen und 1soll ihr den Betrag am Montag um zwölf Uhr bar in ihrer Wohnung zurückgeben. 2Er erscheint pünktlich mit zwei 50-Euro-Scheinen und 3will die gesamten 100 Euro zurückzahlen. Versehentlich hält er Lea nur einen der beiden Scheine hin. Lea sagt: „Bitte gib mir die vollen 100 Euro“, und 5nimmt den einzelnen Schein nicht entgegen; Tim macht kein weiteres Angebot.
Trifft „Annahmeverzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfüllbarkeit der LeistungZum vereinbarten Zeitpunkt darf Tim die Rückzahlung leisten.
- 2erfülltLeistungsfähigkeit des SchuldnersTim verfügt über den gesamten geschuldeten Betrag.
- 3erfülltLeistungswilligkeit des SchuldnersTim möchte vollständig zahlen und bietet nur versehentlich zu wenig an.
- 4fehltOrdnungsgemäßes oder entbehrliches AngebotTim bietet nur einen Teilbetrag an; Lea verlangt weiterhin die vollständige Zahlung, sodass ein vollständiges Angebot nicht entbehrlich ist.
- 5erfülltNichtannahme oder fehlende GegenleistungLea nimmt das angebotene Geld nicht an.
Typische Fehler
FehlerWie beim Schuldnerverzug wird ein Verschulden des Gläubigers verlangt.
RichtigAnnahmeverzug setzt kein Verschulden des Gläubigers voraus.
FehlerOhne Angebot wird Annahmeverzug ausnahmslos verneint.
RichtigEin Angebot kann gesetzlich entbehrlich sein, insbesondere unter den Voraussetzungen des § 296 BGB.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
8 Schemata