Definitionen
Annehmen
§§ 331, 332 StGB · StrafrechtAnnehmen ist jedes einverständliche Entgegennehmen eines Vorteils mit dem Willen, ihn für sich oder einen Dritten zu behalten. Der Vorteil muss tatsächlich dem Täter oder einem Dritten zufließen.
Bloßer Empfang genügt nicht: Der Täter muss den Vorteil für sich oder Dritte behalten wollen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara arbeitet im städtischen Bauamt. Ein Bauunternehmer bietet ihr 200 Euro dafür an, dass sie seine Anliegen im Amt künftig wohlwollend behandelt. 2Mara erklärt sich damit einverstanden und sagt, 3sie wolle das Geld für sich behalten. 1Der Unternehmer gibt ihr die 200 Euro, die sie in ihre Geldbörse steckt.
Trifft „Annehmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächlicher Zufluss eines Vorteils an den Täter oder einen DrittenMara erhält das Geld tatsächlich.
- 2erfülltEinverständnis mit der ZuwendungMara stimmt der angebotenen Zuwendung zu.
- 3erfülltWille, den Vorteil für sich oder einen Dritten zu behaltenMara will das Geld dauerhaft für sich behalten.
Mara arbeitet im städtischen Bauamt. Ein Bauunternehmer bietet ihr 200 Euro dafür an, dass sie seine Anliegen im Amt künftig wohlwollend behandelt. 2Mara erklärt sich damit einverstanden und sagt, 3sie wolle das Geld für sich behalten. Der Unternehmer sagt die Zahlung für die nächste Woche zu, hat Mara aber bisher nichts gegeben.
Trifft „Annehmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltTatsächlicher Zufluss eines Vorteils an den Täter oder einen DrittenDie Zahlungszusage allein bewirkt noch keinen tatsächlichen Zufluss.
- 2erfülltEinverständnis mit der ZuwendungMara stimmt der angebotenen Zuwendung zu.
- 3erfülltWille, den Vorteil für sich oder einen Dritten zu behaltenMara will das zugesagte Geld nach seinem Erhalt für sich behalten.
Typische Fehler
FehlerBereits das Einverständnis mit einer zugesagten künftigen Zahlung als Annehmen einordnen.
RichtigAnnehmen setzt den tatsächlichen Zufluss voraus; eine bloße Zahlungszusage genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema