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A
326 Definitionen

Anordnungskompetenz

Öffentliches Recht

Die Anordnungskompetenz bezeichnet die gesetzlich zugewiesene Befugnis eines Gerichts, einer Behörde oder eines Amtsträgers, verbindliche Weisungen oder Maßnahmen gegenüber nachgeordneten Stellen oder Betroffenen zu erlassen; sie bestimmt, welche Stelle zur Anordnung einer konkreten Maßnahme sachlich, örtlich und funktionell zuständig ist.

Merksatz

Entscheidend ist, welche Stelle die konkrete Anordnung treffen darf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea wohnt seit ihrer Geburt ausschließlich im Bezirk des Finanzamts A und arbeitet dort als Angestellte. 1Eine Sachbearbeiterin des Finanzamts A fordert sie schriftlich auf, für das vergangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. 3Nach dem internen Aufgabenplan entscheidet diese Sachbearbeiterin selbst über solche Aufforderungen und unterschreibt sie.

Trifft „Anordnungskompetenz“ hier zu?

„Anordnungskompetenz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachliche Zuständigkeit
    Die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gehört zum Aufgabenbereich des Finanzamts.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zuständigkeit
    Für Leas Einkommensteuer ist das Finanzamt ihres Wohnsitzes zuständig.
    erfüllt
  3. 3
    Funktionelle Zuständigkeit
    Die Entscheidung ist innerhalb des Finanzamts dieser Sachbearbeiterin zugewiesen.
    erfüllt
BFall B

Lea wohnt seit ihrer Geburt ausschließlich im Bezirk des Finanzamts A und arbeitet dort als Angestellte. 1Eine Sachbearbeiterin des Finanzamts B fordert sie schriftlich auf, für das vergangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt B umfasst einen anderen Bezirk, zu dem Lea keine persönlichen oder beruflichen Beziehungen hat. 3Nach dem internen Aufgabenplan entscheidet diese Sachbearbeiterin selbst über solche Aufforderungen und unterschreibt sie.

Trifft „Anordnungskompetenz“ hier zu?

„Anordnungskompetenz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Örtliche Zuständigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachliche Zuständigkeit
    Auch das Finanzamt B ist seiner Aufgabe nach für Einkommensteuerangelegenheiten zuständig.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zuständigkeit
    Leas Wohnsitz liegt im Bezirk des Finanzamts A; ein örtlicher Anknüpfungspunkt für das Finanzamt B fehlt.
    fehlt
  3. 3
    Funktionelle Zuständigkeit
    Innerhalb des Finanzamts B ist diese Sachbearbeiterin für Entscheidungen dieser Art eingesetzt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der sachlichen Zuständigkeit wird bereits auf die vollständige Zuständigkeit für die konkrete Anordnung geschlossen.

RichtigNeben der sachlichen sind auch die örtliche und die funktionelle Zuständigkeit zu prüfen.

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