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Annahme zur Entscheidung

§ 93a BVerfGG · Öffentliches Recht

Die Annahme zur Entscheidung bezeichnet den Zulassungsschritt beim Bundesverfassungsgericht, bei dem eine Verfassungsbeschwerde nur dann zur Sachentscheidung angenommen wird, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder eine Sachentscheidung zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist. Letzteres kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung einer Sachentscheidung ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Ohne Annahme ergeht eine Nichtannahmeentscheidung durch eine Kammer oder den Senat, keine Sachentscheidung.

Merksatz

Grundsätzliche Bedeutung ist nicht zwingend: Auch die Durchsetzung individueller Rechte kann die Annahme tragen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach erfolgloser Nutzung aller gerichtlichen Möglichkeiten 1reicht Lea fristgerecht eine ausführlich begründete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie beanstandet, dass ein Gericht eine neue gesetzliche Regelung angewendet und dadurch ihr Eigentum verletzt habe. 2Die dafür entscheidende Verfassungsfrage beantworten Gerichte und Fachliteratur unterschiedlich; das Bundesverfassungsgericht hat sie noch nicht geklärt. Dieselbe Frage stellt sich in vielen weiteren Verfahren.

Trifft „Annahme zur Entscheidung“ hier zu?

„Annahme zur Entscheidung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
    Lea betreibt ein Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzliche Bedeutung oder angezeigte Durchsetzung der geschützten Rechte
    Die entscheidungserhebliche, ungeklärte und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Verfassungsfrage begründet grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung.
    erfüllt
BFall B

Lea wird zur Rückzahlung eines Darlehens von 20 Euro verurteilt, dessen vereinbarter Rückzahlungstermin abgelaufen ist und das sie unstreitig noch nicht zurückgezahlt hat. Nach erfolgloser Nutzung aller gerichtlichen Möglichkeiten 1reicht sie fristgerecht eine ausführlich begründete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie wendet sich allein gegen die Pflicht zur Rückzahlung unter Berufung auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit; das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsfrage bereits geklärt, und das Gericht hat seine Entscheidung auf diese Maßstäbe gestützt. Lea verdient monatlich 6.000 Euro netto; neben der Rückzahlung und den üblichen Prozesskosten entstehen ihr keine weiteren Belastungen.

Trifft „Annahme zur Entscheidung“ hier zu?

„Annahme zur Entscheidung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzliche Bedeutung oder angezeigte Durchsetzung der geschützten Rechte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
    Auch Lea betreibt ein Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzliche Bedeutung oder angezeigte Durchsetzung der geschützten Rechte
    Die Verfassungsfrage ist geklärt, die geschilderte Rückzahlungspflicht verletzt keine geschützten Rechte und ein besonders schwerer Nachteil besteht nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerGrundsätzliche Bedeutung und angezeigte Durchsetzung der geschützten Rechte werden als gemeinsam notwendige Voraussetzungen behandelt.

RichtigDie beiden Annahmegründe stehen alternativ nebeneinander.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Nichtannahme wird als Sachentscheidung über die behauptete Grundrechtsverletzung eingeordnet.

RichtigMit der Nichtannahme ergeht keine Sachentscheidung über die Verfassungsbeschwerde.

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