Definitionen
Anordnungsgrund
§ 123 Abs. 1 VwGO · Öffentliches RechtDer Anordnungsgrund bezeichnet die besondere Eilbedürftigkeit einer Maßnahme zur Sicherung eines Rechts oder zur vorläufigen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses. Bei einer Sicherungsanordnung liegt er vor, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Bei einer Regelungsanordnung liegt er vor, wenn die Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint, d.h. wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden und ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung nicht zumutbar ist.
Entscheidend ist, warum gerichtlicher Rechtsschutz nicht bis zur Hauptsacheentscheidung warten kann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora hat bei einem Stadtarchiv Einsicht in historische Akten beantragt; das Archiv lehnt den Zugang ab, und Nora klagt auf Einsicht. 1Sie beantragt zusätzlich beim Verwaltungsgericht, dem Archiv die Vernichtung der Akten bis zur Entscheidung über ihre Klage zu untersagen. 2Das Archiv will die nur in Papierform vorhandenen Akten am nächsten Tag vernichten; Kopien gibt es nicht.
Trifft „Anordnungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherung eines Rechts oder vorläufige Regelung eines streitigen RechtsverhältnissesDer Antrag soll verhindern, dass der geltend gemachte Anspruch auf Akteneinsicht durch die Vernichtung der Akten verloren geht.
- 2erfülltBesondere EilbedürftigkeitOhne sofortige Sicherung könnte Nora ihr Einsichtsrecht nach der Vernichtung nicht mehr verwirklichen.
Nora hat bei einem Stadtarchiv Einsicht in historische Akten beantragt; das Archiv lehnt den Zugang ab, und Nora klagt auf Einsicht. 1Sie beantragt zusätzlich beim Verwaltungsgericht, dem Archiv die Vernichtung der Akten bis zur Entscheidung über ihre Klage zu untersagen. Das Archiv bewahrt die Akten dauerhaft in seinem gesicherten Magazin auf und hat Nora schriftlich zugesichert, sie bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens unverändert zu erhalten.
Trifft „Anordnungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherung eines Rechts oder vorläufige Regelung eines streitigen RechtsverhältnissesAuch dieser Antrag zielt auf die Sicherung des geltend gemachten Anspruchs auf Akteneinsicht.
- 2fehltBesondere EilbedürftigkeitWegen der gesicherten Aufbewahrung und der schriftlichen Zusicherung droht während des Verfahrens kein Verlust der Akten.
Typische Fehler
FehlerAus dem Bestehen des geltend gemachten Rechts wird ohne weitere Prüfung auf einen Anordnungsgrund geschlossen.
RichtigDie materielle Berechtigung ersetzt nicht die gesonderte Prüfung, ob gerichtlicher Rechtsschutz besonders eilbedürftig ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema