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326 Definitionen

Anordnungsgrund

§ 123 Abs. 1 VwGO · Öffentliches Recht

Der Anordnungsgrund bezeichnet die besondere Eilbedürftigkeit einer Maßnahme zur Sicherung eines Rechts oder zur vorläufigen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses. Bei einer Sicherungsanordnung liegt er vor, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Bei einer Regelungsanordnung liegt er vor, wenn die Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint, d.h. wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden und ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung nicht zumutbar ist.

Merksatz

Entscheidend ist, warum gerichtlicher Rechtsschutz nicht bis zur Hauptsacheentscheidung warten kann.

Anordnungsgrund oder Anordnungsanspruch?Der Anordnungsgrund betrifft die Eile, der Anordnungsanspruch die materielle Rechtsposition.
Anordnungsgrund
Anordnungsanspruch
Prüffrage
Ist gerichtlicher Schutz besonders eilig?
Besteht das geltend gemachte Recht?
Gegenstand
Nachteile durch das Abwarten
Materielle Rechtsposition

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat bei einem Stadtarchiv Einsicht in historische Akten beantragt; das Archiv lehnt den Zugang ab, und Nora klagt auf Einsicht. 1Sie beantragt zusätzlich beim Verwaltungsgericht, dem Archiv die Vernichtung der Akten bis zur Entscheidung über ihre Klage zu untersagen. 2Das Archiv will die nur in Papierform vorhandenen Akten am nächsten Tag vernichten; Kopien gibt es nicht.

Trifft „Anordnungsgrund“ hier zu?

„Anordnungsgrund“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherung eines Rechts oder vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Der Antrag soll verhindern, dass der geltend gemachte Anspruch auf Akteneinsicht durch die Vernichtung der Akten verloren geht.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Eilbedürftigkeit
    Ohne sofortige Sicherung könnte Nora ihr Einsichtsrecht nach der Vernichtung nicht mehr verwirklichen.
    erfüllt
BFall B

Nora hat bei einem Stadtarchiv Einsicht in historische Akten beantragt; das Archiv lehnt den Zugang ab, und Nora klagt auf Einsicht. 1Sie beantragt zusätzlich beim Verwaltungsgericht, dem Archiv die Vernichtung der Akten bis zur Entscheidung über ihre Klage zu untersagen. Das Archiv bewahrt die Akten dauerhaft in seinem gesicherten Magazin auf und hat Nora schriftlich zugesichert, sie bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens unverändert zu erhalten.

Trifft „Anordnungsgrund“ hier zu?

„Anordnungsgrund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Besondere Eilbedürftigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherung eines Rechts oder vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses
    Auch dieser Antrag zielt auf die Sicherung des geltend gemachten Anspruchs auf Akteneinsicht.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Eilbedürftigkeit
    Wegen der gesicherten Aufbewahrung und der schriftlichen Zusicherung droht während des Verfahrens kein Verlust der Akten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus dem Bestehen des geltend gemachten Rechts wird ohne weitere Prüfung auf einen Anordnungsgrund geschlossen.

RichtigDie materielle Berechtigung ersetzt nicht die gesonderte Prüfung, ob gerichtlicher Rechtsschutz besonders eilbedürftig ist.

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