Definitionen
Annahme des Erbietens
§ 30 II Var. 2 StGB · StrafrechtDie Annahme des Erbietens liegt vor, wenn eine Person das Angebot einer anderen Person, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, ernsthaft und endgültig annimmt, sodass zwischen Anbietendem und Annehmendem eine auf die angebotene Tat gerichtete Willensübereinstimmung zustande kommt.
Entscheidend ist die verbindliche Zustimmung zum fremden Tatangebot, nicht die eigene Ausführung der Tat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul bietet Nora von sich aus an, ihren Nachbarn am kommenden Freitag zu töten. Er will das wirklich tun, und Nora antwortet ihm ohne Vorbehalt, dass er den Plan genauso ausführen soll. Beide wollen, dass der Nachbar stirbt; weitere Schritte unternehmen sie nicht.
Trifft „Annahme des Erbietens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngebot einer anderen PersonPaul unterbreitet Nora das Angebot zur Tat.
- 2erfülltVerbrechen oder Anstiftung zu einem VerbrechenDie angebotene vorsätzliche Tötung eines Menschen ist ein Verbrechen.
- 3erfülltErnsthafte und endgültige Annahme mit WillensübereinstimmungNora stimmt dem von beiden gewollten Vorhaben ernsthaft und vorbehaltlos zu.
1Paul bietet Nora von sich aus an, am kommenden Freitag das geparkte Auto ihres Nachbarn mit einem Stein zu zerkratzen. 3Er will das wirklich tun, und Nora antwortet ihm ohne Vorbehalt, dass er den Plan genauso ausführen soll. Beide wollen, dass der Lack beschädigt wird; weitere Schritte unternehmen sie nicht.
Trifft „Annahme des Erbietens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngebot einer anderen PersonPaul unterbreitet Nora das Angebot zur Tat.
- 2fehltVerbrechen oder Anstiftung zu einem VerbrechenDie geplante Sachbeschädigung ist lediglich ein Vergehen.
- 3erfülltErnsthafte und endgültige Annahme mit WillensübereinstimmungNora stimmt dem von beiden gewollten Vorhaben ernsthaft und vorbehaltlos zu.
Typische Fehler
FehlerBloßes Interesse am Angebot oder eine unverbindliche Zustimmung als ausreichend behandeln.
RichtigDie Zustimmung muss ernst gemeint und abschließend erklärt sein.
FehlerNur Angebote zur eigenen Begehung eines Verbrechens berücksichtigen.
RichtigAuch das Angebot, einen anderen zu einem Verbrechen anzustiften, kann Gegenstand der Annahme sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema