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326 Definitionen

Annahme des Erbietens

§ 30 II Var. 2 StGB · Strafrecht

Die Annahme des Erbietens liegt vor, wenn eine Person das Angebot einer anderen Person, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, ernsthaft und endgültig annimmt, sodass zwischen Anbietendem und Annehmendem eine auf die angebotene Tat gerichtete Willensübereinstimmung zustande kommt.

Merksatz

Entscheidend ist die verbindliche Zustimmung zum fremden Tatangebot, nicht die eigene Ausführung der Tat.

Annahme oder Verbrechensverabredung?Die Annahme betrifft ein fremdes Tatangebot. Bei der Verabredung wollen mindestens zwei Personen die Tat gemeinschaftlich begehen oder gemeinschaftlich dazu anstiften.
Annahme des Erbietens
Verbrechensverabredung
Kern der Einigung
Verbindliche Zustimmung zum Angebot eines anderen.
Verbindliche Einigung über gemeinschaftliche Tatbegehung oder Anstiftung.
Gemeinsame Ausführung
Eigene mittäterschaftliche Mitwirkung des Annehmenden ist nicht erforderlich.
Mindestens zwei wollen als Mittäter handeln oder gemeinschaftlich anstiften.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul bietet Nora von sich aus an, ihren Nachbarn am kommenden Freitag zu töten. Er will das wirklich tun, und Nora antwortet ihm ohne Vorbehalt, dass er den Plan genauso ausführen soll. Beide wollen, dass der Nachbar stirbt; weitere Schritte unternehmen sie nicht.

Trifft „Annahme des Erbietens“ hier zu?

„Annahme des Erbietens“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angebot einer anderen Person
    Paul unterbreitet Nora das Angebot zur Tat.
    erfüllt
  2. 2
    Verbrechen oder Anstiftung zu einem Verbrechen
    Die angebotene vorsätzliche Tötung eines Menschen ist ein Verbrechen.
    erfüllt
  3. 3
    Ernsthafte und endgültige Annahme mit Willensübereinstimmung
    Nora stimmt dem von beiden gewollten Vorhaben ernsthaft und vorbehaltlos zu.
    erfüllt
BFall B

1Paul bietet Nora von sich aus an, am kommenden Freitag das geparkte Auto ihres Nachbarn mit einem Stein zu zerkratzen. 3Er will das wirklich tun, und Nora antwortet ihm ohne Vorbehalt, dass er den Plan genauso ausführen soll. Beide wollen, dass der Lack beschädigt wird; weitere Schritte unternehmen sie nicht.

Trifft „Annahme des Erbietens“ hier zu?

„Annahme des Erbietens“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbrechen oder Anstiftung zu einem Verbrechen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angebot einer anderen Person
    Paul unterbreitet Nora das Angebot zur Tat.
    erfüllt
  2. 2
    Verbrechen oder Anstiftung zu einem Verbrechen
    Die geplante Sachbeschädigung ist lediglich ein Vergehen.
    fehlt
  3. 3
    Ernsthafte und endgültige Annahme mit Willensübereinstimmung
    Nora stimmt dem von beiden gewollten Vorhaben ernsthaft und vorbehaltlos zu.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBloßes Interesse am Angebot oder eine unverbindliche Zustimmung als ausreichend behandeln.

RichtigDie Zustimmung muss ernst gemeint und abschließend erklärt sein.

Voraussetzung vergessen

FehlerNur Angebote zur eigenen Begehung eines Verbrechens berücksichtigen.

RichtigAuch das Angebot, einen anderen zu einem Verbrechen anzustiften, kann Gegenstand der Annahme sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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