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Akzessorietät (Zivilrecht)

§§ 401, 1153, 1204 BGB · Zivilrecht

Akzessorietät bezeichnet die rechtliche Abhängigkeit eines Sicherungsrechts oder Nebenrechts vom Bestand und Umfang der gesicherten Hauptforderung. Das abhängige Recht folgt grundsätzlich der Hauptforderung bei ihrer Entstehung, ihrer Übertragung und ihrem Erlöschen; gesetzliche Sonderregeln bleiben vorbehalten. So steht eine Hypothek, solange die Forderung nicht entstanden ist oder nachdem sie erloschen ist, regelmäßig dem Eigentümer als Eigentümergrundschuld zu.

Merksatz

Die Hauptforderung bestimmt grundsätzlich das rechtliche Schicksal des abhängigen Rechts.

Wie unterscheiden sich Sicherungsrechte?Entscheidend ist die gesetzliche Bindung an die Forderung, nicht die Verwendung als Sicherheit.
Akzessorietät (Zivilrecht)
Nichtakzessorietät
Bestand und Umfang
Das Recht hängt grundsätzlich vom Bestand und Umfang der Hauptforderung ab.
Bestand und Umfang des Rechts sind nicht kraft Gesetzes an die gesicherte Forderung gebunden.
Forderungsabtretung
Das Sicherungsrecht folgt grundsätzlich der Forderung.
Die Forderungsabtretung allein überträgt das Sicherungsrecht grundsätzlich nicht.
Beispiele
Hypothek, Pfandrecht und Bürgschaft
Grundschuld und Sicherungseigentum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara leiht sich von Paul zinslos 1.000 Euro. Zur Absicherung übergibt sie ihm ihre Armbanduhr als Pfand. Sie zahlt 400 Euro zurück, die restlichen 600 Euro sind noch offen.

Trifft „Akzessorietät (Zivilrecht)“ hier zu?

„Akzessorietät (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherungsrecht oder Nebenrecht
    Das an der Uhr bestellte Pfandrecht ist ein Sicherungsrecht.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Abhängigkeit vom Bestand und Umfang der Hauptforderung
    Das Pfandrecht sichert nur noch die verbleibenden 600 Euro und erlischt mit vollständiger Erfüllung der Forderung.
    erfüllt
BFall B

Mara leiht sich von Paul zinslos 10.000 Euro. 1Zur Absicherung lässt sie zugunsten von Paul eine Grundschuld über 10.000 Euro an ihrem Grundstück eintragen. Später zahlt sie das Darlehen vollständig zurück, ohne dass die Grundschuld gelöscht oder an sie zurückübertragen wird.

Trifft „Akzessorietät (Zivilrecht)“ hier zu?

„Akzessorietät (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Abhängigkeit vom Bestand und Umfang der Hauptforderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherungsrecht oder Nebenrecht
    Die Grundschuld dient als Sicherungsrecht für das Darlehen.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Abhängigkeit vom Bestand und Umfang der Hauptforderung
    Die Grundschuld besteht unabhängig von der Darlehensforderung fort, auch wenn Mara nach Tilgung ihre Rückgewähr verlangen kann.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJedes Recht, das zur Kreditsicherung verwendet wird, wird als akzessorisch eingeordnet.

RichtigDer Sicherungszweck allein genügt nicht; entscheidend ist die rechtliche Abhängigkeit des Rechts vom Bestand und Umfang der Hauptforderung.

Rechtsfolge falsch

FehlerNach Erlöschen der Hauptforderung wird jedes akzessorische Sicherungsrecht als ersatzlos erloschen behandelt.

RichtigGesetzliche Sonderregeln sind zu beachten; eine Hypothek steht nach Erlöschen der Forderung regelmäßig dem Eigentümer als Eigentümergrundschuld zu.

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