Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Akzessorietätsprinzip

Öffentliches Recht

Das Akzessorietätsprinzip bezeichnet im hier beschriebenen Sinn die Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Nebenentscheidung oder Folgemaßnahme von der Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung. Ob diese Rechtmäßigkeitsabhängigkeit besteht, richtet sich nach dem einschlägigen Recht; sie gilt insbesondere nicht allgemein für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.

Merksatz

Nicht jede Folgemaßnahme setzt eine rechtmäßige Hauptentscheidung voraus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea parkt ihr Auto auf einem Bahnübergang und geht weg; dadurch können die Züge nicht weiterfahren. 2Weil Lea nicht erreichbar ist, lässt die Bundespolizei das Auto von einem Abschleppdienst auf einen nahegelegenen freien Parkplatz bringen. 1Anschließend verlangt sie von Lea die dafür notwendigen Abschleppkosten.

Trifft „Akzessorietätsprinzip“ hier zu?

„Akzessorietätsprinzip“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nebenentscheidung oder Folgemaßnahme
    Die Kostenforderung ist eine Folgemaßnahme des Abschleppens.
    erfüllt
  2. 2
    Abhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung
    Die Erhebung dieser Vollstreckungskosten setzt voraus, dass das kostenverursachende Abschleppen rechtmäßig war.
    erfüllt
BFall B

Die Bundesnetzagentur untersagt einem Unternehmen den Funkbetrieb auf einer bestimmten Frequenz, weil sie irrtümlich von fehlenden Nutzungsrechten ausgeht. Tatsächlich darf das Unternehmen diese Frequenz nutzen. Das Unternehmen lässt die Rechtsbehelfsfrist ungenutzt verstreichen und funkt weiter. 1Nach zugestellter schriftlicher Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro und erfolglosem Ablauf der dabei gesetzten zweiwöchigen Frist setzt die Behörde die angekündigten 500 Euro fest.

Trifft „Akzessorietätsprinzip“ hier zu?

„Akzessorietätsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nebenentscheidung oder Folgemaßnahme
    Die Zwangsgeldfestsetzung dient der Durchsetzung des zuvor ausgesprochenen Verbots.
    erfüllt
  2. 2
    Abhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung
    Die Vollstreckung des wirksamen und bestandskräftigen Verbots setzt dessen Rechtmäßigkeit nicht voraus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der zeitlichen Abfolge zweier Maßnahmen wird ohne weitere Prüfung auf eine Abhängigkeit ihrer Rechtmäßigkeit geschlossen.

RichtigEs muss anhand des einschlägigen Rechts geprüft werden, ob gerade die Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung Voraussetzung der Folgemaßnahme ist.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.