Definitionen
Akzessorietätsprinzip
Öffentliches RechtDas Akzessorietätsprinzip bezeichnet im hier beschriebenen Sinn die Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Nebenentscheidung oder Folgemaßnahme von der Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung. Ob diese Rechtmäßigkeitsabhängigkeit besteht, richtet sich nach dem einschlägigen Recht; sie gilt insbesondere nicht allgemein für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.
Nicht jede Folgemaßnahme setzt eine rechtmäßige Hauptentscheidung voraus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea parkt ihr Auto auf einem Bahnübergang und geht weg; dadurch können die Züge nicht weiterfahren. 2Weil Lea nicht erreichbar ist, lässt die Bundespolizei das Auto von einem Abschleppdienst auf einen nahegelegenen freien Parkplatz bringen. 1Anschließend verlangt sie von Lea die dafür notwendigen Abschleppkosten.
Trifft „Akzessorietätsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenentscheidung oder FolgemaßnahmeDie Kostenforderung ist eine Folgemaßnahme des Abschleppens.
- 2erfülltAbhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der HauptentscheidungDie Erhebung dieser Vollstreckungskosten setzt voraus, dass das kostenverursachende Abschleppen rechtmäßig war.
Die Bundesnetzagentur untersagt einem Unternehmen den Funkbetrieb auf einer bestimmten Frequenz, weil sie irrtümlich von fehlenden Nutzungsrechten ausgeht. Tatsächlich darf das Unternehmen diese Frequenz nutzen. Das Unternehmen lässt die Rechtsbehelfsfrist ungenutzt verstreichen und funkt weiter. 1Nach zugestellter schriftlicher Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro und erfolglosem Ablauf der dabei gesetzten zweiwöchigen Frist setzt die Behörde die angekündigten 500 Euro fest.
Trifft „Akzessorietätsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenentscheidung oder FolgemaßnahmeDie Zwangsgeldfestsetzung dient der Durchsetzung des zuvor ausgesprochenen Verbots.
- 2fehltAbhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der HauptentscheidungDie Vollstreckung des wirksamen und bestandskräftigen Verbots setzt dessen Rechtmäßigkeit nicht voraus.
Typische Fehler
FehlerAus der zeitlichen Abfolge zweier Maßnahmen wird ohne weitere Prüfung auf eine Abhängigkeit ihrer Rechtmäßigkeit geschlossen.
RichtigEs muss anhand des einschlägigen Rechts geprüft werden, ob gerade die Rechtmäßigkeit der Hauptentscheidung Voraussetzung der Folgemaßnahme ist.