Definitionen
Aliud
§ 434 BGB · ZivilrechtEin Aliud ist eine Sache, die der Verkäufer zur Erfüllung des Kaufvertrags liefert, obwohl sie nicht die vertraglich geschuldete Sache ist. Erfasst sind sowohl Sachen einer anderen Gattung als auch beim Stückkauf andere Einzelstücke derselben Gattung. Die Lieferung eines Aliud wird nach § 434 Abs. 5 BGB rechtlich wie ein Sachmangel behandelt.
Beim Stückkauf kommt es auf das vereinbarte Einzelstück an, nicht nur auf die richtige Gattung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft in einer Galerie ein bestimmtes Originalgemälde, das im Vertrag mit der Inventarnummer 12 bezeichnet ist. 1Die Galeristin übergibt Mara zur Erfüllung dieses Kaufvertrags 2versehentlich das ebenfalls ausgestellte Originalgemälde mit der Inventarnummer 13.
Trifft „Aliud“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLieferung durch den Verkäufer zur VertragserfüllungDie Verkäuferin übergibt das Bild als Leistung auf den geschlossenen Kaufvertrag.
- 2erfülltAndere als die vertraglich geschuldete SacheGeschuldet ist das individuell vereinbarte Gemälde mit der Nummer 12, nicht das übergebene Bild mit der Nummer 13.
Mara kauft in einer Galerie ein bestimmtes Originalgemälde, das im Vertrag mit der Inventarnummer 12 bezeichnet ist. 1Die Galeristin übergibt Mara zur Erfüllung dieses Kaufvertrags genau das Gemälde mit der Inventarnummer 12. Vereinbart ist eine unbeschädigte Leinwand; bei der Übergabe hat die Leinwand einen tiefen Riss.
Trifft „Aliud“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLieferung durch den Verkäufer zur VertragserfüllungDie Verkäuferin übergibt das Bild als Leistung auf den geschlossenen Kaufvertrag.
- 2fehltAndere als die vertraglich geschuldete SacheÜbergeben wird das vereinbarte Einzelstück; der Riss betrifft nur dessen Beschaffenheit.
Typische Fehler
FehlerEine Falschlieferung wird ausgeschlossen, sobald gelieferte und geschuldete Sache derselben Gattung angehören.
RichtigBeim Stückkauf genügt die Lieferung eines anderen Einzelstücks, auch wenn es derselben Gattung angehört.
FehlerDie Falschlieferung wird ausschließlich als Nichterfüllung behandelt und aus dem Sachmängelrecht ausgeklammert.
RichtigAuch die Falschlieferung fällt unter das kaufrechtliche Sachmängelrecht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata