Definitionen
Akzessorietät der Vormerkung
§ 883 BGB · ZivilrechtDie Vormerkung ist akzessorisch zu dem gesicherten schuldrechtlichen Anspruch, d.h. sie entsteht nur, wenn der zu sichernde Anspruch besteht, bedingt ist oder als künftiger Anspruch bereits eine bindende Rechtsgrundlage hat (§ 883 Abs. 1 BGB), geht mit dem Anspruch über (§ 401 BGB analog) und erlischt, wenn der gesicherte Anspruch erlischt.
Das rechtliche Schicksal der Vormerkung folgt dem gesicherten Anspruch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna verkauft Ben ein Grundstück in einem notariell beurkundeten Vertrag. Mit Annas Einverständnis wird zur Sicherung von Bens Anspruch auf Übertragung ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorgenommen. 2Ben und Clara vereinbaren, dass Bens gesamter Anspruch auf Übertragung des Grundstücks auf Clara übergeht. 3Weitere Vereinbarungen treffen die Beteiligten nicht; Anna hat das Grundstück noch nicht übertragen.
Trifft „Akzessorietät der Vormerkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnspruchsgrundlage bei EntstehungDer beurkundete Kaufvertrag begründet den durch den Grundbucheintrag gesicherten Übertragungsanspruch.
- 2erfülltÜbergang mit dem gesicherten AnspruchMit dem Anspruch geht auch die Vormerkung ohne gesonderte Übertragung auf Clara über.
- 3erfülltKein Erlöschen des gesicherten AnspruchsDer Übertragungsanspruch besteht fort, weil er weder erfüllt noch aufgehoben wurde.
1Anna verkauft Ben ein Grundstück in einem notariell beurkundeten Vertrag. Mit Annas Einverständnis wird zur Sicherung von Bens Anspruch auf Übertragung ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorgenommen. 2Ben und Clara vereinbaren, dass Bens gesamter Anspruch auf Übertragung des Grundstücks auf Clara übergeht. Danach vereinbaren Anna und Clara, dass Anna das Grundstück nicht mehr übertragen muss und Clara auf diesen Anspruch verzichtet.
Trifft „Akzessorietät der Vormerkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnspruchsgrundlage bei EntstehungBei Entstehung der Vormerkung bestand der Übertragungsanspruch aus dem beurkundeten Kaufvertrag.
- 2erfülltÜbergang mit dem gesicherten AnspruchBei der Abtretung ging auch die Vormerkung zunächst auf Clara über.
- 3fehltKein Erlöschen des gesicherten AnspruchsDurch die anschließende Vereinbarung erlischt Claras Übertragungsanspruch und damit auch die Vormerkung.
Typische Fehler
FehlerBei der Abtretung des gesicherten Anspruchs wird zusätzlich eine gesonderte Übertragung der Vormerkung verlangt.
RichtigDie Vormerkung folgt dem abgetretenen Anspruch automatisch; eine gesonderte Übertragung ist nicht erforderlich.
FehlerFür die Sicherung eines künftigen Anspruchs wird dessen bloße Entstehungsmöglichkeit für ausreichend gehalten.
RichtigEin künftiger Anspruch braucht bereits eine bindende Rechtsgrundlage, um durch eine Vormerkung gesichert werden zu können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema