Definitionen
Aktualisierungspflicht
§ 475b BGB · ZivilrechtDer Verkäufer ist beim Verbrauchsgüterkauf einer Ware mit digitalen Elementen verpflichtet, dem Verbraucher folgende Aktualisierungen bereitzustellen, sofern er auch die Bereitstellung der digitalen Elemente schuldet: die vertraglich vereinbarten Aktualisierungen im vertraglich maßgeblichen Zeitraum sowie die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen in dem Zeitraum, den der Verbraucher nach Art und Zweck der Ware und ihrer digitalen Elemente sowie nach den Umständen und der Art des Vertrags erwarten darf. Über die erforderlichen Aktualisierungen muss er den Verbraucher informieren. Installiert der Verbraucher eine bereitgestellte erforderliche Aktualisierung nicht, kommt ein Haftungsausschluss für allein hierauf beruhende Sachmängel nur unter den Voraussetzungen des § 475b Abs. 5 BGB in Betracht.
Die Aktualisierungspflicht endet nicht schon mit dem Gefahrübergang.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea kauft für ihre private Nutzung bei einem Elektronikhändler eine neue Smartwatch, die ohne die mitgelieferte Software nicht funktioniert. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass der Händler die Uhr einschließlich der vorinstallierten Software liefert. Zwei Monate nach der Übergabe wird eine neue Angriffsmethode bekannt, mit der Fremde die auf der Uhr gespeicherten Gesundheitsdaten auslesen können. Ein verfügbares Sicherheitsupdate verhindert diesen Zugriff.
Trifft „Aktualisierungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbrauchsgüterkaufEine Verbraucherin kauft eine Ware von einem Unternehmer.
- 2erfülltWare mit digitalen ElementenDie Uhr benötigt die enthaltene Software, um ihre Funktionen erfüllen zu können.
- 3erfülltBereitstellung der digitalen Elemente vom Verkäufer geschuldetDer Händler schuldet neben der Uhr auch die Bereitstellung ihrer Software.
- 4erfülltVereinbarte oder erforderliche Aktualisierung im maßgeblichen ZeitraumDas Sicherheitsupdate ist zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich und fällt bei einer neuen Smartwatch nach zwei Monaten noch in den berechtigterweise erwartbaren Zeitraum.
Lea kauft für ihre private Nutzung bei einem Elektronikhändler eine neue Smartwatch, die ohne die mitgelieferte Software nicht funktioniert. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass der Händler die Uhr einschließlich der vorinstallierten Software liefert. Zwei Monate nach der Übergabe veröffentlicht der Hersteller ein Softwareupdate, das nur einen bewegten Sternenhimmel als Hintergrund hinzufügt. Der Händler hat diese Erweiterung nicht versprochen, und die Uhr funktioniert ohne sie vollständig und sicher.
Trifft „Aktualisierungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbrauchsgüterkaufEine Verbraucherin kauft eine Ware von einem Unternehmer.
- 2erfülltWare mit digitalen ElementenDie Uhr benötigt die enthaltene Software, um ihre Funktionen erfüllen zu können.
- 3erfülltBereitstellung der digitalen Elemente vom Verkäufer geschuldetDer Händler schuldet neben der Uhr auch die Bereitstellung ihrer Software.
- 4fehltVereinbarte oder erforderliche Aktualisierung im maßgeblichen ZeitraumDie rein dekorative Erweiterung ist weder vereinbart noch zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich.
Typische Fehler
FehlerBei erforderlichen Aktualisierungen wird das bloße Bereitstellen als ausreichend angesehen.
RichtigDer Verkäufer muss den Verbraucher zusätzlich über die erforderlichen Aktualisierungen informieren.
FehlerBei jeder unterlassenen Installation wird die Haftung des Verkäufers automatisch ausgeschlossen.
RichtigDer Ausschluss setzt voraus, dass eine angemessene Installationsfrist verstrichen ist, der Mangel ausschließlich auf dem fehlenden Update beruht, der Verkäufer über Verfügbarkeit und Folgen informiert hat und kein ursächlicher Anleitungsfehler vorliegt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata