Definitionen
Akzessorische Gesellschafterhaftung
§ 721 BGB · ZivilrechtDie Gesellschafter einer rechtsfähigen GbR haften gemäß § 721 BGB persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre Haftung ist akzessorisch, hängt also in Entstehung und Bestand von der Gesellschaftsschuld ab; Einwendungen und Einreden, die der Gesellschaft zustehen, können sie nach § 721b Abs. 1 BGB auch gegenüber dem Gläubiger geltend machen.
Der Gesellschafter haftet für eine fremde Schuld, ohne dass der Gläubiger zuerst die Gesellschaft verklagen muss.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben betreiben gemeinsam als GbR eine Fahrradwerkstatt und haben sich gegenseitig bevollmächtigt, jeweils allein für sie einzukaufen. 2Anna bestellt im Namen der GbR bei einem Händler Werkzeug für 900 Euro. Der Händler liefert das Werkzeug; die Zahlung ist fällig und noch offen. Der Händler verlangt von Anna die gesamten 900 Euro.
Trifft „Akzessorische Gesellschafterhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafterstellung bei einer rechtsfähigen GbRAnna ist Gesellschafterin einer GbR, die selbst am Geschäftsverkehr teilnimmt.
- 2erfülltVerbindlichkeit dieser GbRDer wirksam für die GbR geschlossene Kaufvertrag verpflichtet die Gesellschaft zur Zahlung.
1Anna und Ben betreiben gemeinsam als GbR eine Fahrradwerkstatt. Ben kauft bei einem Händler im eigenen Namen einen Fernseher ausschließlich für seine Privatwohnung. Der Händler liefert das Gerät; die Zahlung ist fällig und noch offen. Der Händler verlangt den Kaufpreis von Anna.
Trifft „Akzessorische Gesellschafterhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafterstellung bei einer rechtsfähigen GbRAnna ist Gesellschafterin einer GbR, die selbst am Geschäftsverkehr teilnimmt.
- 2fehltVerbindlichkeit dieser GbRDer Kaufpreis ist eine private Schuld Bens und keine Verbindlichkeit der GbR.
Typische Fehler
FehlerDer Gesellschafter hafte erst nach einer erfolglosen Vollstreckung gegen die GbR.
RichtigDer Gläubiger kann den Gesellschafter unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne zuvor gegen die Gesellschaft vollstrecken zu müssen.
FehlerEine nur im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftungsbegrenzung könne auch einem außenstehenden Gläubiger entgegengehalten werden.
RichtigEine bloß interne Haftungsbegrenzung wirkt nicht gegenüber außenstehenden Gesellschaftsgläubigern.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema