Definitionen
Akzessorietätslockerung bei besonderen persönlichen Merkmalen
§ 28 StGB · Strafrecht§ 28 StGB regelt die Auswirkungen besonderer persönlicher Merkmale auf die Strafbarkeit von Teilnehmern und Mittätern: Fehlen beim Teilnehmer besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1 StGB), die die Strafbarkeit des Täters begründen, so ist die Strafe des Teilnehmers nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (§ 28 Abs. 1 StGB); wirken besondere persönliche Merkmale hingegen strafschärfend, strafmildernd oder strafausschließend, so gelten sie nur für denjenigen Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen (§ 28 Abs. 2 StGB).
Entscheidend ist, ob das persönliche Merkmal die Strafbarkeit begründet oder nur die Strafe verändert.
Fälle zum Selbstprüfen
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1Mara stellt als zuständige Standesbeamtin eine Geburtsurkunde aus, in der sie bewusst ein falsches Geburtsdatum angibt. Ihr Freund Leo arbeitet ausschließlich als privater Grafikdesigner und hat kein öffentliches Amt. 2Er kennt Maras Plan und besorgt ihr auf ihre Bitte das benötigte Blankoformular, damit sie die Urkunde ausstellen kann.
Trifft „Akzessorietätslockerung bei besonderen persönlichen Merkmalen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesonderes persönliches MerkmalMaras Amtsträgereigenschaft ist ein strafbegründendes persönliches Merkmal der Falschbeurkundung im Amt.
- 2erfülltBeteiligung als Teilnehmer oder MittäterLeo hilft vorsätzlich bei der Tat und erhält wegen seiner fehlenden Amtsträgereigenschaft die Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB.
Mara schlägt einen Passanten mit einer Eisenstange und bricht ihm dadurch den Arm. 2Leo reicht ihr die Stange unmittelbar vor dem Schlag, weil er ihren Plan kennt und dessen Umsetzung unterstützen will.
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An der Definition geprüft
- 1fehltBesonderes persönliches MerkmalDer Einsatz der Eisenstange ist ein tatbezogener Umstand der gefährlichen Körperverletzung und kein persönliches Merkmal.
- 2erfülltBeteiligung als Teilnehmer oder MittäterLeo unterstützt die Körperverletzung vorsätzlich und ist damit Gehilfe.
Typische Fehler
FehlerEin Teilnehmer wird allein deshalb für straflos gehalten, weil ihm das strafbegründende persönliche Merkmal fehlt.
RichtigDas fehlende Merkmal beseitigt die Teilnehmerstrafbarkeit nicht, sondern führt zur vorgeschriebenen Strafmilderung.
FehlerEin strafschärfendes persönliches Merkmal des Täters wird ohne Weiteres auf den Teilnehmer übertragen.
RichtigEine persönliche Strafschärfung nach § 28 Abs. 2 StGB betrifft nur die Person, die das Merkmal selbst aufweist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema