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Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB

§ 49 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Eine Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass ein gesetzlicher Milderungsgrund auf diese Vorschrift verweist und die Milderung entweder zwingend ist oder bei einer Ermessensentscheidung gewährt wird. Sie senkt die Strafrahmengrenzen nach festen Regeln: Lebenslange Haft wird durch einen Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe ersetzt; bei zeitiger Freiheitsstrafe wird die obere Strafgrenze und bei Geldstrafe die maximale Tagessatzzahl jeweils auf drei Viertel reduziert. Eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe sinkt von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre, von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate und von einem Jahr auf drei Monate; andere erhöhte Mindestmaße sinken auf das allgemeine Mindestmaß.

Merksatz

Die Milderung verändert den Strafrahmen, nicht unmittelbar die Höhe der konkreten Strafe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom weiß, dass Lea nachts aus einem fremden, unverschlossenen Schuppen ein Fahrrad stehlen will. Er leiht ihr dafür seine Taschenlampe und bleibt selbst zu Hause. Lea nutzt die Lampe, um das Fahrrad im dunklen Schuppen zu finden, und nimmt es mit.

Trifft „Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB“ hier zu?

„Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlicher Milderungsgrund mit Verweisung
    Toms vorsätzliche Unterstützung ist Beihilfe, für die § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB auf § 49 Abs. 1 StGB verweist.
    erfüllt
  2. 2
    Milderung zwingend oder vom Gericht gewährt
    Bei dieser Beihilfe ist die Milderung gesetzlich vorgeschrieben und steht nicht im Ermessen des Gerichts.
    erfüllt
BFall B

1Lea greift in die Manteltasche eines Fahrgasts, um dessen Geldbeutel zu stehlen. Die Tasche ist leer; der Fahrgast bemerkt den Griff und hält Lea fest. Das Gericht macht von der gesetzlichen Möglichkeit einer Milderung wegen des Versuchs keinen Gebrauch.

Trifft „Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB“ hier zu?

„Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Milderung zwingend oder vom Gericht gewährt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlicher Milderungsgrund mit Verweisung
    Für den versuchten Diebstahl eröffnet § 23 Abs. 2 StGB eine Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB.
    erfüllt
  2. 2
    Milderung zwingend oder vom Gericht gewährt
    Die Versuchsmilderung ist nicht zwingend und wird vom Gericht hier nicht gewährt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei jedem Versuch wird der Strafrahmen automatisch gemildert.

RichtigDie Milderung wegen Versuchs ist fakultativ und setzt eine entsprechende Entscheidung des Gerichts voraus.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie konkret angemessene Strafe wird pauschal um ein Viertel gekürzt.

RichtigDie Dreiviertelgrenze betrifft die Obergrenze des Strafrahmens beziehungsweise die maximale Tagessatzzahl, nicht die konkret zugemessene Strafe.

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