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Strafzumessungstatsache

§ 46 StGB · Strafrecht

Strafzumessungstatsachen sind alle tatsächlichen Umstände, die das Gericht bei der Bemessung der Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens strafschärfend oder strafmildernd berücksichtigt, soweit sie nicht bereits Merkmale des gesetzlichen Tatbestands sind (Doppelverwertungsverbot).

Merksatz

Auch Lebensumstände und Verhalten nach der Tat können die Strafhöhe beeinflussen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara steckt in einem Elektronikgeschäft heimlich einen ungesicherten Laptop im Wert von 1.000 Euro ein und geht, ohne zu bezahlen. Sie weiß, dass der Laptop dem Geschäft gehört, und will ihn behalten. Vor Gericht gesteht sie die Tat aus Reue. Das Gericht verhängt 40 Tagessätze und nennt ihr Geständnis als Grund für eine niedrigere Strafe.

Trifft „Strafzumessungstatsache“ hier zu?

„Strafzumessungstatsache“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher Umstand
    Das Geständnis ist ein tatsächliches Verhalten Maras nach der Tat.
    erfüllt
  2. 2
    Strafschärfende oder strafmildernde Berücksichtigung innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens
    Das Gericht berücksichtigt das Geständnis strafmildernd bei einer Geldstrafe innerhalb des Strafrahmens für Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands
    Ein Geständnis nach der Tat gehört nicht zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls.
    erfüllt
BFall B

Mara steckt in einem Elektronikgeschäft heimlich einen ungesicherten Laptop im Wert von 1.000 Euro ein und geht, ohne zu bezahlen. Sie weiß, 1dass der Laptop dem Geschäft gehört, und will ihn behalten. 2Das Gericht verhängt 40 Tagessätze und nennt als Grund für eine höhere Strafe, dass der Laptop dem Geschäft gehört.

Trifft „Strafzumessungstatsache“ hier zu?

„Strafzumessungstatsache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher Umstand
    Die Eigentumszuordnung des Laptops ist ein tatsächlicher Umstand.
    erfüllt
  2. 2
    Strafschärfende oder strafmildernde Berücksichtigung innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens
    Das Gericht berücksichtigt die Eigentumszuordnung strafschärfend bei einer Geldstrafe innerhalb des Strafrahmens für Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands
    Dass die Sache einem anderen gehört, begründet bereits ihre Fremdheit als Tatbestandsmerkmal des Diebstahls.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas bloße Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals wird nochmals als Grund für eine höhere Strafe verwendet.

RichtigDie bloße Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals darf weder zusätzlich strafschärfend noch strafmildernd gewertet werden.

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