Definitionen
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands eines gerichtlichen Verfahrens und dient je nach Bewertungszweck als Grundlage für die sachliche Zuständigkeit, die Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder die Bemessung von Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist grundsätzlich das wirtschaftliche Interesse an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung maßgeblich; bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt das Gericht den Gebührenstreitwert anhand der konkreten Umstände nach Ermessen. Je nach Bewertungszweck können unterschiedliche Wertvorschriften gelten.
Der Bewertungszweck bestimmt, nach welchen Regeln der Streitwert ermittelt wird.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Verkäuferin klagt auf Zahlung des offenen Kaufpreises von 4.000 Euro. Sie verlangt weder Zinsen noch weitere Beträge. Das Gericht legt die 4.000 Euro der Berechnung der Gerichtsgebühren zugrunde.
Trifft „Streitwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBewertung in GeldDer Wert ist als Geldbetrag angegeben.
- 2erfülltStreitgegenstand eines gerichtlichen VerfahrensDie Kaufpreisforderung ist Gegenstand einer Klage.
- 3erfülltBezugsgröße für Zuständigkeit, Rechtsmittel oder GebührenDer Wert dient hier der Bemessung der Gerichtsgebühren.
- 4erfülltBewertung nach der Art des StreitsBei dieser bezifferten Zahlungsklage entspricht der Wert dem wirtschaftlichen Interesse an der verlangten Zahlung.
Eine Verkäuferin beauftragt einen Anwalt, den offenen Kaufpreis von 4.000 Euro ausschließlich außergerichtlich einzufordern. Ein gerichtliches Verfahren wird nicht eingeleitet. Der Anwalt berechnet seine Gebühren auf Grundlage der 4.000 Euro.
Trifft „Streitwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBewertung in GeldDer Wert ist als Geldbetrag angegeben.
- 2fehltStreitgegenstand eines gerichtlichen VerfahrensMangels gerichtlichen Verfahrens handelt es sich nur um einen außergerichtlichen Gegenstandswert.
- 3erfülltBezugsgröße für Zuständigkeit, Rechtsmittel oder GebührenDer Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren.
- 4erfülltBewertung nach der Art des StreitsDer Betrag entspricht dem wirtschaftlichen Interesse an der Durchsetzung der Kaufpreisforderung.
Typische Fehler
FehlerBei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird angenommen, dass es keinen Gebührenstreitwert gibt.
RichtigAuch nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten erhalten einen Gebührenstreitwert, den das Gericht anhand der Umstände nach Ermessen bestimmt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema