Definitionen
Strafvereitelung
§ 258 StGB · StrafrechtStrafvereitelung begeht, wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) unterworfen wird oder dass eine gegen einen anderen verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird, wobei der Täter vorsätzlich handeln und die Vereitelungshandlung kausal für den Eintritt des Vereitelungserfolgs sein muss.
Der Schutz staatlicher Sanktionen endet nicht mit ihrer Verhängung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Leons private Kamera hat seinen Bekannten Paul beim Diebstahl eines Laptops im Wert von 1.500 Euro gefilmt; Leon war daran nicht beteiligt und ist mit Paul weder verwandt noch sonst familiär verbunden. Leon kennt den Inhalt der Aufnahme und löscht sie unwiederbringlich, damit Paul nicht bestraft wird. Tatsächlich ist die Aufnahme das einzige Beweismittel, sodass das Verfahren wegen ihres Fehlens eingestellt wird und Paul dauerhaft unbestraft bleibt.
Trifft „Strafvereitelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestrafung, Maßnahme oder Vollstreckung gegen einen anderenEs geht um die Bestrafung Pauls wegen eines Diebstahls und damit um die Sanktionierung eines anderen.
- 2erfülltVollständiger oder teilweiser VereitelungserfolgDie Bestrafung Pauls wird vollständig verhindert.
- 3erfülltKausalität der VereitelungshandlungDas Löschen des einzigen Beweismittels verursacht das Ausbleiben der Bestrafung.
- 4erfülltVorsatz hinsichtlich der übrigen UmständeLeon kennt Pauls Tat und beseitigt bewusst die belastende Aufnahme.
- 5erfülltAbsicht oder Wissentlichkeit hinsichtlich des VereitelungserfolgsLeon handelt mit dem Ziel, Pauls Bestrafung zu verhindern.
Leons private Kamera hat seinen Bekannten Paul beim Diebstahl eines Laptops im Wert von 1.500 Euro gefilmt; Leon war daran nicht beteiligt und ist mit Paul weder verwandt noch sonst familiär verbunden. Leon kennt den Inhalt der Aufnahme und löscht sie unwiederbringlich ausschließlich, um Speicherplatz freizugeben. Er hält es nur für möglich und nimmt in Kauf, dass Paul dadurch endgültig unbestraft bleibt; darauf kommt es ihm aber nicht an. Tatsächlich ist die Aufnahme das einzige Beweismittel, sodass das Verfahren wegen ihres Fehlens eingestellt wird und Paul dauerhaft unbestraft bleibt.
Trifft „Strafvereitelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestrafung, Maßnahme oder Vollstreckung gegen einen anderenEs geht um die Bestrafung Pauls wegen eines Diebstahls und damit um die Sanktionierung eines anderen.
- 2erfülltVollständiger oder teilweiser VereitelungserfolgDie Bestrafung Pauls wird tatsächlich vollständig verhindert.
- 3erfülltKausalität der VereitelungshandlungDas Löschen des einzigen Beweismittels verursacht das Ausbleiben der Bestrafung.
- 4erfülltVorsatz hinsichtlich der übrigen UmständeLeon kennt Pauls Tat und beseitigt bewusst die belastende Aufnahme.
- 5fehltAbsicht oder Wissentlichkeit hinsichtlich des VereitelungserfolgsLeon bezweckt die Straflosigkeit nicht und hält sie auch nicht für sicher; bedingter Vorsatz genügt insoweit nicht.
Typische Fehler
FehlerBedingter Vorsatz hinsichtlich des Vereitelungserfolgs wird als ausreichend angesehen.
RichtigHinsichtlich des Vereitelungserfolgs sind Absicht oder sicheres Wissen erforderlich.
FehlerDie persönliche Straflosigkeit bei einer Tat zugunsten eines Angehörigen wird übersehen.
RichtigBei § 258 StGB bleibt der Täter straffrei, wenn er die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata