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Strafzumessungsdeckelung

§ 257 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Nach § 257 Abs. 2 StGB darf die für die Begünstigung verhängte Strafe nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe; die Strafrahmenobergrenze der Begünstigung wird damit durch eine niedrigere Strafrahmenobergrenze der begünstigten Vortat nach oben hin begrenzt.

Merksatz

Entscheidend ist die gesetzliche Strafandrohung der Vortat, nicht die gegen den Vortäter tatsächlich verhängte Strafe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Tom findet eine fremde Kamera im Wert von 300 Euro, überklebt den Namen der Eigentümerin mit seinem eigenen und benutzt die Kamera fortan wie seine eigene. Nina erfährt davon und versteckt die Kamera anschließend auf Toms Bitte in seiner Wohnung, damit die Eigentümerin sie nicht zurückbekommt. 1Nina war an Toms vorherigem Verhalten nicht beteiligt und das Gericht muss nun ihre Strafe für das Verstecken bestimmen.

Trifft „Strafzumessungsdeckelung“ hier zu?

„Strafzumessungsdeckelung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafzumessung wegen Begünstigung
    Ninas nachträgliche Hilfe zur Sicherung der Kamera ist eine Begünstigung, deren Strafe das Gericht bestimmen muss.
    erfüllt
  2. 2
    Niedrigere Strafrahmenobergrenze der Vortat
    Die Unterschlagung hat nach § 246 Abs. 1 StGB mit drei Jahren eine niedrigere Höchststrafe als die Begünstigung mit fünf Jahren.
    erfüllt
BFall B

Tom nimmt in einem Café eine fremde Kamera im Wert von 300 Euro aus einer offenen Tasche und behält sie für sich. Nina erfährt davon und versteckt die Kamera anschließend auf Toms Bitte in seiner Wohnung, damit die Eigentümerin sie nicht zurückbekommt. 1Nina war an Toms vorherigem Verhalten nicht beteiligt und das Gericht muss nun ihre Strafe für das Verstecken bestimmen.

Trifft „Strafzumessungsdeckelung“ hier zu?

„Strafzumessungsdeckelung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Niedrigere Strafrahmenobergrenze der Vortat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafzumessung wegen Begünstigung
    Ninas nachträgliche Hilfe zur Sicherung der Kamera ist eine Begünstigung, deren Strafe das Gericht bestimmen muss.
    erfüllt
  2. 2
    Niedrigere Strafrahmenobergrenze der Vortat
    Diebstahl und Begünstigung haben jeweils eine Höchststrafe von fünf Jahren, sodass keine zusätzliche Absenkung eintritt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine höhere Strafandrohung der Vortat wird als neuer Strafrahmen der Begünstigung übernommen.

RichtigEine höhere Strafandrohung der Vortat hebt die allgemeine Höchststrafe der Begünstigung von fünf Jahren nicht an.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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