Definitionen
Strafzumessung
§ 46 StGB · StrafrechtDie Strafzumessung ist der richterliche Vorgang der Festsetzung der konkreten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens, bei dem das Gericht – ausgehend von Schuld des Täters als oberstem Maßstab – alle für und gegen den Täter sprechenden Umstände, insbesondere die in § 46 Abs. 2 StGB genannten Zumessungsgesichtspunkte, gegeneinander abwägt, um eine schuldangemessene Strafe zu finden, die zugleich den Zwecken der Spezial- und Generalprävention Rechnung trägt.
Auch innerhalb des Strafrahmens muss die Strafe zur Schuld des Täters passen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Strafgericht verurteilt Nora wegen eines Diebstahls zu 30 Tagessätzen Geldstrafe; dafür sieht das Gesetz Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Haft vor. 2Die Höhe richtet es vorrangig danach aus, wie schwer ihr persönliches Verschulden wiegt. 3Es prüft alle bekannten Umstände und stellt insbesondere der sorgfältigen Vorbereitung ihr Geständnis und die vollständige Rückgabe der Beute gegenüber. 4Außerdem berücksichtigt es, wie die Strafe Nora von weiteren Taten abhalten und das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz fremden Eigentums stärken kann.
Trifft „Strafzumessung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRichterliche Festsetzung der konkreten Strafe im StrafrahmenDas Gericht bestimmt eine konkrete Strafe innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
- 2erfülltSchuld als oberster MaßstabDas persönliche Verschulden ist für die Strafhöhe maßgeblich.
- 3erfülltAbwägung belastender und entlastender UmständeDas Gericht gewichtet die belastende Planung gegenüber dem entlastenden Verhalten nach der Tat.
- 4erfülltBerücksichtigung spezialpräventiver und generalpräventiver ZweckeDas Gericht berücksichtigt sowohl die Verhinderung weiterer Taten Noras als auch die Stärkung des allgemeinen Rechtsvertrauens.
Im Prozess gegen Nora wegen eines Diebstahls beantragt die Staatsanwältin 30 Tagessätze Geldstrafe; dafür sieht das Gesetz Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Haft vor. 2Die beantragte Höhe richtet sie vorrangig nach Noras persönlichem Verschulden aus und 3stellt nach Prüfung aller bekannten Umstände insbesondere der sorgfältigen Vorbereitung ihr Geständnis und die vollständige Rückgabe der Beute gegenüber. 4Dabei berücksichtigt sie, wie die beantragte Strafe Nora von weiteren Taten abhalten und das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz fremden Eigentums stärken kann. Das Gericht hat über die Strafe noch nicht entschieden.
Trifft „Strafzumessung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRichterliche Festsetzung der konkreten Strafe im StrafrahmenDer Strafantrag der Staatsanwältin ist noch keine richterliche Festsetzung der Strafe.
- 2erfülltSchuld als oberster MaßstabDie Staatsanwältin legt ihrem Antrag das persönliche Verschulden als maßgeblichen Gesichtspunkt zugrunde.
- 3erfülltAbwägung belastender und entlastender UmständeDie Staatsanwältin gewichtet belastende und entlastende Gesichtspunkte gegeneinander.
- 4erfülltBerücksichtigung spezialpräventiver und generalpräventiver ZweckeDer Antrag berücksichtigt sowohl Noras künftiges Verhalten als auch das allgemeine Rechtsvertrauen.
Typische Fehler
FehlerDas bloße Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals wird nochmals strafschärfend gewertet.
RichtigEin Umstand darf nicht schon deshalb strafschärfend berücksichtigt werden, weil er ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal erfüllt.
FehlerDie Auswirkungen der Strafe auf das weitere Leben des Täters bleiben außer Betracht.
RichtigDas Gericht muss auch berücksichtigen, wie sich die Strafe auf das zukünftige Leben des Täters in der Gesellschaft auswirken wird.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema