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Straftat

— · Strafrecht

Eine Straftat ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die mit Strafe bedroht ist. Als Gegenstand der falschen Verdächtigung genügt eine Handlung, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und rechtswidrig ist. Auf die Schuld des Verdächtigten kommt es nicht an.

Merksatz

Bei der falschen Verdächtigung zählt das vorgeworfene strafrechtliche Unrecht, nicht die Schuld des Verdächtigten.

Was wird an der vorgeworfenen Tat geprüft?Die behauptete Handlung wird zuerst am Straftatbestand, danach auf ihre Rechtswidrigkeit geprüft. Schuld ist hierfür nicht erforderlich.
  1. 1
    Tatbestand
    Die vorgeworfene Handlung erfüllt einen Straftatbestand.
  2. 2
    Rechtswidrigkeit
    Für die vorgeworfene Handlung greift kein Rechtfertigungsgrund ein.
  1. 1
    Tatbestand Die vorgeworfene Handlung erfüllt einen Straftatbestand.
  2. 2
    Rechtswidrigkeit Für die vorgeworfene Handlung greift kein Rechtfertigungsgrund ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara sagt bei der Polizei, 1Leon habe Ben aus Ärger über eine verlorene Wette absichtlich ins Gesicht geschlagen und ihm die Nase gebrochen. 2Nach ihrer Schilderung habe Ben friedlich auf einer Bank gesessen und Leon weder angegriffen noch bedroht. Mara weiß, dass es diesen Vorfall nie gab.

Trifft „Straftat“ hier zu?

„Straftat“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfüllung eines Straftatbestands
    Die behauptete Handlung erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtswidrigkeit
    Für den behaupteten Schlag ist kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich.
    erfüllt
BFall B

Mara sagt bei der Polizei, 1Leon habe Ben absichtlich ins Gesicht geschlagen und ihm die Nase gebrochen. Ben habe Leon gerade mit einem Messer angegriffen, und Leon habe den Angriff nur mit diesem einen Faustschlag abwehren können. Mara weiß, dass es diesen Vorfall nie gab.

Trifft „Straftat“ hier zu?

„Straftat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtswidrigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfüllung eines Straftatbestands
    Die behauptete Handlung erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtswidrigkeit
    Nach der geschilderten Sachlage wäre der erforderliche Abwehrschlag durch Notwehr gerechtfertigt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der vorgeworfenen Handlung wird nur die Tatbestandsmäßigkeit geprüft; rechtfertigende Umstände werden übergangen.

RichtigAuch die vorgeworfene Handlung muss rechtswidrig sein; ein Rechtfertigungsgrund schließt dies aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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