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Schwere Folge

§ 18 StGB · Strafrecht

Eine schwere Folge ist ein qualifizierender Taterfolg, der über den tatbestandsmäßigen Grunddeliktserfolg hinausgeht und an den das Gesetz eine erhöhte Strafdrohung knüpft; der Täter oder Teilnehmer muss hinsichtlich dieser Folge zumindest fahrlässig gehandelt haben (§ 18 StGB), sofern das Gesetz keine höheren Anforderungen stellt.

Merksatz

Die tatsächliche Schwere einer Tatfolge allein begründet noch keine erhöhte Strafdrohung.

Wo wird die schwere Folge geprüft?Vereinfachter Aufbau eines erfolgsqualifizierten Delikts. Hervorgehoben ist die Prüfung der besonderen Tatfolge.
  1. 1
    Grunddelikt
    Die Voraussetzungen des Grunddelikts prüfen.
  2. 2
    Schwere Folge
    Zusätzlichen Erfolg und seine gesetzlich erforderliche Verbindung mit dem Grunddelikt prüfen.
  3. 3
    Folgenbezogenes Verschulden
    Mindestens Fahrlässigkeit prüfen; höhere Anforderungen der jeweiligen Strafnorm beachten.
  1. 1
    Grunddelikt Die Voraussetzungen des Grunddelikts prüfen.
  2. 2
    Schwere Folge Zusätzlichen Erfolg und seine gesetzlich erforderliche Verbindung mit dem Grunddelikt prüfen.
  3. 3
    Folgenbezogenes Verschulden Mindestens Fahrlässigkeit prüfen; höhere Anforderungen der jeweiligen Strafnorm beachten.
Schwere Folge

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara sticht Ben absichtlich tief in den Oberschenkel. Dabei verletzt sie eine große Schlagader; Ben verblutet trotz sofortiger Hilfe. Mara kennt die Gefahr tödlicher Blutungen, vertraut aber fest darauf, dass Ben überleben werde.

Trifft „Schwere Folge“ hier zu?

„Schwere Folge“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusätzlicher Taterfolg über den Grunddeliktserfolg hinaus
    Der Tod geht über die durch den Stich verursachte Körperverletzung hinaus.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich erhöhte Strafdrohung wegen dieses Erfolgs
    § 227 StGB bedroht die Körperverletzung mit einer höheren Strafe, wenn sie den Tod des Verletzten verursacht.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erforderliches Verschulden hinsichtlich der Folge
    Mara handelt hinsichtlich des Todes bewusst fahrlässig, was für § 227 StGB ausreicht.
    erfüllt
BFall B

Mara ritzt Ben absichtlich mit einer Nadel oberflächlich in den Unterarm. Ben leidet an einer bis dahin medizinisch unbekannten, äußerlich nicht erkennbaren Störung der Blutgerinnung. Wegen dieser Störung stoppt die winzige Blutung trotz sofortiger ärztlicher Behandlung nicht, und Ben stirbt daran. Weder Ben noch Mara hatten zuvor Hinweise auf die Erkrankung.

Trifft „Schwere Folge“ hier zu?

„Schwere Folge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzlich erforderliches Verschulden hinsichtlich der Folge

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusätzlicher Taterfolg über den Grunddeliktserfolg hinaus
    Der Tod ist ein zusätzlicher Erfolg gegenüber der Verletzung durch den Nadelstich.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich erhöhte Strafdrohung wegen dieses Erfolgs
    Der durch eine Körperverletzung verursachte Tod ist die in § 227 StGB mit höherer Strafe verknüpfte Folge.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erforderliches Verschulden hinsichtlich der Folge
    Bei diesem oberflächlichen Stich war der tödliche Verlauf aufgrund der medizinisch unbekannten Störung für Mara nicht vorhersehbar.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEinfache Fahrlässigkeit wird bei jeder schweren Folge als ausreichend angesehen.

Richtig§ 18 StGB bestimmt nur die Mindestanforderung; für § 251 StGB ist mindestens Leichtfertigkeit erforderlich.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Verschulden des Täters hinsichtlich der Folge wird automatisch dem Teilnehmer zugerechnet.

RichtigAuch beim Teilnehmer muss das erforderliche Verschulden hinsichtlich der Folge persönlich vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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