Definitionen
Schwere Folge
§ 18 StGB · StrafrechtEine schwere Folge ist ein qualifizierender Taterfolg, der über den tatbestandsmäßigen Grunddeliktserfolg hinausgeht und an den das Gesetz eine erhöhte Strafdrohung knüpft; der Täter oder Teilnehmer muss hinsichtlich dieser Folge zumindest fahrlässig gehandelt haben (§ 18 StGB), sofern das Gesetz keine höheren Anforderungen stellt.
Die tatsächliche Schwere einer Tatfolge allein begründet noch keine erhöhte Strafdrohung.
- 1GrunddeliktDie Voraussetzungen des Grunddelikts prüfen.
- 2Schwere FolgeZusätzlichen Erfolg und seine gesetzlich erforderliche Verbindung mit dem Grunddelikt prüfen.
- 3Folgenbezogenes VerschuldenMindestens Fahrlässigkeit prüfen; höhere Anforderungen der jeweiligen Strafnorm beachten.
- 1Grunddelikt Die Voraussetzungen des Grunddelikts prüfen.
- 2Schwere Folge Zusätzlichen Erfolg und seine gesetzlich erforderliche Verbindung mit dem Grunddelikt prüfen.
- 3Folgenbezogenes Verschulden Mindestens Fahrlässigkeit prüfen; höhere Anforderungen der jeweiligen Strafnorm beachten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara sticht Ben absichtlich tief in den Oberschenkel. Dabei verletzt sie eine große Schlagader; Ben verblutet trotz sofortiger Hilfe. Mara kennt die Gefahr tödlicher Blutungen, vertraut aber fest darauf, dass Ben überleben werde.
Trifft „Schwere Folge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusätzlicher Taterfolg über den Grunddeliktserfolg hinausDer Tod geht über die durch den Stich verursachte Körperverletzung hinaus.
- 2erfülltGesetzlich erhöhte Strafdrohung wegen dieses Erfolgs§ 227 StGB bedroht die Körperverletzung mit einer höheren Strafe, wenn sie den Tod des Verletzten verursacht.
- 3erfülltGesetzlich erforderliches Verschulden hinsichtlich der FolgeMara handelt hinsichtlich des Todes bewusst fahrlässig, was für § 227 StGB ausreicht.
Mara ritzt Ben absichtlich mit einer Nadel oberflächlich in den Unterarm. Ben leidet an einer bis dahin medizinisch unbekannten, äußerlich nicht erkennbaren Störung der Blutgerinnung. Wegen dieser Störung stoppt die winzige Blutung trotz sofortiger ärztlicher Behandlung nicht, und Ben stirbt daran. Weder Ben noch Mara hatten zuvor Hinweise auf die Erkrankung.
Trifft „Schwere Folge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusätzlicher Taterfolg über den Grunddeliktserfolg hinausDer Tod ist ein zusätzlicher Erfolg gegenüber der Verletzung durch den Nadelstich.
- 2erfülltGesetzlich erhöhte Strafdrohung wegen dieses ErfolgsDer durch eine Körperverletzung verursachte Tod ist die in § 227 StGB mit höherer Strafe verknüpfte Folge.
- 3fehltGesetzlich erforderliches Verschulden hinsichtlich der FolgeBei diesem oberflächlichen Stich war der tödliche Verlauf aufgrund der medizinisch unbekannten Störung für Mara nicht vorhersehbar.
Typische Fehler
FehlerEinfache Fahrlässigkeit wird bei jeder schweren Folge als ausreichend angesehen.
Richtig§ 18 StGB bestimmt nur die Mindestanforderung; für § 251 StGB ist mindestens Leichtfertigkeit erforderlich.
FehlerDas Verschulden des Täters hinsichtlich der Folge wird automatisch dem Teilnehmer zugerechnet.
RichtigAuch beim Teilnehmer muss das erforderliche Verschulden hinsichtlich der Folge persönlich vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema