Definitionen
Schwere Gesundheitsschädigung
§ 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB · StrafrechtEine schwere Gesundheitsschädigung setzt eine durch die Tat verursachte gravierende Beeinträchtigung der Gesundheit voraus. Dazu gehören die in § 226 Abs. 1 StGB genannten Folgen sowie insbesondere langwierige ernsthafte Krankheiten oder erhebliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit für längere Zeit.
Auch heilbare Erkrankungen können genügen, wenn sie ernsthaft und langwierig sind.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom sperrt Lea gegen ihren Willen für eine Stunde in einen Keller. Währenddessen schlägt er ihr mit einer Metallstange ins Gesicht. Durch den Schlag verliert Lea das Sehvermögen auf dem linken Auge endgültig.
Trifft „Schwere Gesundheitsschädigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeeinträchtigung der GesundheitDer Verlust der Sehfähigkeit beeinträchtigt Leas Gesundheit.
- 2erfülltVerursachung durch die TatDer während des Einsperrens ausgeführte Schlag verursacht den Gesundheitsschaden.
- 3erfülltBesondere Schwere der GesundheitsfolgeDer endgültige Verlust der Sehfähigkeit auf einem Auge gehört zu den Folgen des § 226 Abs. 1 StGB.
Tom sperrt Lea gegen ihren Willen für eine Stunde in einen Keller. Währenddessen schlägt er ihr auf den Oberarm. Der Schlag verursacht einen schmerzhaften blauen Fleck, der nach drei Tagen vollständig abgeheilt ist. Weitere gesundheitliche Folgen entstehen nicht.
Trifft „Schwere Gesundheitsschädigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeeinträchtigung der GesundheitDer schmerzhafte Bluterguss beeinträchtigt Leas Gesundheit.
- 2erfülltVerursachung durch die TatDer während des Einsperrens ausgeführte Schlag verursacht die Verletzung.
- 3fehltBesondere Schwere der GesundheitsfolgeEin nach drei Tagen folgenlos abgeheilter blauer Fleck erreicht die erforderliche Schwere nicht.
Typische Fehler
FehlerEs werden ausschließlich die in § 226 Abs. 1 StGB aufgezählten Folgen als schwere Gesundheitsschädigung anerkannt.
RichtigAuch andere schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen können genügen, insbesondere langwierige ernsthafte Krankheiten oder länger anhaltende erhebliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema