Definitionen
Schutzbereich (persönlich/sachlich)
Art. 1 ff. GG · Öffentliches RechtDer sachliche Schutzbereich eines Grundrechts umfasst die geschützten Lebenssachverhalte, Verhaltensweisen oder Rechtsgüter, auf die sich der Grundrechtsschutz inhaltlich erstreckt. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wem das Grundrecht zusteht: Jedermannrechte gelten für alle natürlichen Personen, Deutschengrundrechte nur für Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, und inländische juristische Personen sind nach Art. 19 Abs. 3 GG geschützt, soweit das Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Beide Schutzbereiche sind im Rahmen der Grundrechtsprüfung als erste Stufe zu ermitteln, bevor ein Eingriff und dessen Rechtfertigung geprüft werden.
Schutz besteht nur, wenn das Grundrecht den Lebensbereich erfasst und gerade dieser Person zusteht.
Fälle zum Selbstprüfen
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2Die deutsche Studentin Mia nimmt mit rund 200 anderen Menschen 1an einer friedlichen Kundgebung gegen Studiengebühren auf dem Marktplatz teil. Niemand trägt Waffen. Die Teilnehmer rufen gemeinsam Parolen und halten Plakate hoch.
Trifft „Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltsachlicher Schutzbereich: geschützter Lebenssachverhalt, Verhaltensweise oder RechtsgutDie gemeinsame, friedliche Kundgebung ohne Waffen ist eine Versammlung, die die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG schützt.
- 2erfülltpersönlicher Schutzbereich: das Grundrecht steht gerade dieser Person zuDie Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG steht allen Deutschen zu; Mia ist Deutsche.
Die US-amerikanische Austauschstudentin Amy nimmt mit rund 200 anderen Menschen 1an einer friedlichen Kundgebung gegen Studiengebühren auf dem Marktplatz teil. Niemand trägt Waffen. Die Teilnehmer rufen gemeinsam Parolen und halten Plakate hoch.
Trifft „Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltsachlicher Schutzbereich: geschützter Lebenssachverhalt, Verhaltensweise oder RechtsgutDie Teilnahme an der friedlichen Kundgebung ohne Waffen ist ein von Art. 8 Abs. 1 GG erfasstes Verhalten.
- 2fehltpersönlicher Schutzbereich: das Grundrecht steht gerade dieser Person zuArt. 8 Abs. 1 GG ist ein Deutschengrundrecht; Amy als US-Bürgerin kann sich nicht darauf berufen und ist insoweit nur über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
Typische Fehler
FehlerGesetzliche Beschränkungen und Rechtfertigungsfragen werden schon bei der Frage erörtert, ob ein Verhalten geschützt ist.
RichtigZuerst wird der Schutzbereich bestimmt; Eingriff und Rechtfertigung werden erst danach geprüft.
FehlerEiner inländischen juristischen Person werden ohne weitere Prüfung alle Grundrechte zugesprochen.
RichtigEine inländische juristische Person ist nur geschützt, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata