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Schutzbereich (persönlich/sachlich)

Art. 1 ff. GG · Öffentliches Recht

Der sachliche Schutzbereich eines Grundrechts umfasst die geschützten Lebenssachverhalte, Verhaltensweisen oder Rechtsgüter, auf die sich der Grundrechtsschutz inhaltlich erstreckt. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wem das Grundrecht zusteht: Jedermannrechte gelten für alle natürlichen Personen, Deutschengrundrechte nur für Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, und inländische juristische Personen sind nach Art. 19 Abs. 3 GG geschützt, soweit das Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Beide Schutzbereiche sind im Rahmen der Grundrechtsprüfung als erste Stufe zu ermitteln, bevor ein Eingriff und dessen Rechtfertigung geprüft werden.

Merksatz

Schutz besteht nur, wenn das Grundrecht den Lebensbereich erfasst und gerade dieser Person zusteht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die deutsche Studentin Mia nimmt mit rund 200 anderen Menschen 1an einer friedlichen Kundgebung gegen Studiengebühren auf dem Marktplatz teil. Niemand trägt Waffen. Die Teilnehmer rufen gemeinsam Parolen und halten Plakate hoch.

Trifft „Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ hier zu?

„Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    sachlicher Schutzbereich: geschützter Lebenssachverhalt, Verhaltensweise oder Rechtsgut
    Die gemeinsame, friedliche Kundgebung ohne Waffen ist eine Versammlung, die die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG schützt.
    erfüllt
  2. 2
    persönlicher Schutzbereich: das Grundrecht steht gerade dieser Person zu
    Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG steht allen Deutschen zu; Mia ist Deutsche.
    erfüllt
BFall B

Die US-amerikanische Austauschstudentin Amy nimmt mit rund 200 anderen Menschen 1an einer friedlichen Kundgebung gegen Studiengebühren auf dem Marktplatz teil. Niemand trägt Waffen. Die Teilnehmer rufen gemeinsam Parolen und halten Plakate hoch.

Trifft „Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ hier zu?

„Schutzbereich (persönlich/sachlich)“ trifft nicht zu.Es fehlt: persönlicher Schutzbereich: das Grundrecht steht gerade dieser Person zu

An der Definition geprüft

  1. 1
    sachlicher Schutzbereich: geschützter Lebenssachverhalt, Verhaltensweise oder Rechtsgut
    Die Teilnahme an der friedlichen Kundgebung ohne Waffen ist ein von Art. 8 Abs. 1 GG erfasstes Verhalten.
    erfüllt
  2. 2
    persönlicher Schutzbereich: das Grundrecht steht gerade dieser Person zu
    Art. 8 Abs. 1 GG ist ein Deutschengrundrecht; Amy als US-Bürgerin kann sich nicht darauf berufen und ist insoweit nur über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerGesetzliche Beschränkungen und Rechtfertigungsfragen werden schon bei der Frage erörtert, ob ein Verhalten geschützt ist.

RichtigZuerst wird der Schutzbereich bestimmt; Eingriff und Rechtfertigung werden erst danach geprüft.

Voraussetzung vergessen

FehlerEiner inländischen juristischen Person werden ohne weitere Prüfung alle Grundrechte zugesprochen.

RichtigEine inländische juristische Person ist nur geschützt, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist.

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