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Schutzbereich Art. 13 GG

Art. 13 GG · Öffentliches Recht

Art. 13 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung; sachlich erfasst der Schutzbereich alle Räumlichkeiten, die dem privaten oder beruflichen Leben dienen und gegenüber der Außenwelt abgegrenzt sind (Wohnräume, Geschäftsräume, Nebenräume), während der persönliche Schutzbereich den jeweiligen Wohnungsinhaber erfasst, insbesondere Mieter und selbst nutzende Eigentümer.

Merksatz

Der Schutz räumlicher Privatheit setzt keine Nutzung als Wohn- oder Schlafraum voraus.

Wo steht der Schutzbereich in der Prüfung?Zuerst werden geschützter Raum und Grundrechtsträger bestimmt, danach Eingriff und Rechtfertigung geprüft.
  1. 1
    Schutzbereich
    Zuerst werden die geschützten Räume und ihre jeweiligen Inhaber bestimmt.
  2. 2
    Eingriff
    Danach wird geprüft, ob staatliches Handeln den geschützten Bereich beeinträchtigt.
  3. 3
    Rechtfertigung
    Die Maßnahme muss die für sie geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
  1. 1
    Schutzbereich Zuerst werden die geschützten Räume und ihre jeweiligen Inhaber bestimmt.
  2. 2
    Eingriff Danach wird geprüft, ob staatliches Handeln den geschützten Bereich beeinträchtigt.
  3. 3
    Rechtfertigung Die Maßnahme muss die für sie geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Schutzbereich Art. 13 GG

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hat ein Büro für ihre Arbeit als Übersetzerin gemietet und nutzt es allein. Das Zimmer hat feste Wände, Fenster und eine abschließbare Tür. Nur Mara besitzt einen Schlüssel. Polizisten möchten das Büro betreten.

Trifft „Schutzbereich Art. 13 GG“ hier zu?

„Schutzbereich Art. 13 GG“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumlichkeit
    Das Büro ist ein Raum.
    erfüllt
  2. 2
    Private oder berufliche Zweckbestimmung
    Das Büro dient Maras beruflicher Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Abgrenzung gegenüber der Außenwelt
    Die bauliche Umschließung grenzt das Büro von seiner Umgebung ab.
    erfüllt
  4. 4
    Stellung als Wohnungsinhaber
    Mara ist als Mieterin und alleinige Nutzerin Inhaberin des geschützten Geschäftsraums.
    erfüllt
BFall B

Paul gehört 1eine Wohnung, die er vollständig an Nora vermietet hat. 2Nora lebt dort und hat allein sämtliche Schlüssel; Paul nutzt die Räume nicht und darf sie ohne Noras Zustimmung nicht betreten. 3Die Wohnung ist durch Wände, Fenster und eine abschließbare Eingangstür von ihrer Umgebung getrennt. Paul möchte verhindern, dass Polizisten die vermietete Wohnung betreten.

Trifft „Schutzbereich Art. 13 GG“ hier zu?

„Schutzbereich Art. 13 GG“ trifft nicht zu.Es fehlt: Stellung als Wohnungsinhaber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumlichkeit
    Die Wohnung besteht aus Räumen.
    erfüllt
  2. 2
    Private oder berufliche Zweckbestimmung
    Die Räume werden zum Wohnen und damit für das private Leben genutzt.
    erfüllt
  3. 3
    Abgrenzung gegenüber der Außenwelt
    Die bauliche Umschließung grenzt die Wohnung von der Außenwelt ab.
    erfüllt
  4. 4
    Stellung als Wohnungsinhaber
    Wohnungsinhaberin ist Nora; Paul ist lediglich der nicht selbst nutzende Eigentümer.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Grundrechtsträger wird automatisch der Eigentümer statt des tatsächlichen Wohnungsinhabers geprüft.

RichtigMaßgeblich ist die Stellung als Wohnungsinhaber; deshalb sind insbesondere Mieter und selbst nutzende Eigentümer geschützt.

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