Definitionen
Schutzbefohlener
§ 174 StGB · StrafrechtSchutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB ist eine Person unter 18 Jahren, die in einem der gesetzlich erfassten persönlichen oder institutionellen Schutzverhältnisse zum Täter steht. Dazu gehören das mit Fürsorge- und Schutzpflichten verbundene Anvertrautsein zur Erziehung oder Betreuung in der Lebensführung, die Unterordnung im Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis sowie die Stellung als leiblicher oder rechtlicher Abkömmling des Täters, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt. Hinzu kommen Minderjährige, die aufgrund eines auf Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung gerichteten Rechtsverhältnisses einer Einrichtung angehören, wenn dem Täter dort entsprechende Aufgaben gegenüber Minderjährigen anvertraut sind; eine persönliche Betreuung gerade durch ihn ist dabei nicht erforderlich.
Eine persönliche Betreuung durch den Täter ist nicht in jedem Schutzverhältnis erforderlich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die 17-jährige Lea ist 2die leibliche Tochter von Martin. Lea lebt bei ihrer Mutter, die allein ihre Erziehung und die Betreuung im Alltag übernimmt.
Trifft „Schutzbefohlener“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPerson unter 18 JahrenLea hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- 2erfülltGesetzlich erfasstes Schutzverhältnis zum TäterAls Martins leibliche Tochter gehört Lea unabhängig von seiner Beteiligung an ihrer Erziehung zu den gesetzlich erfassten Abkömmlingen.
Die 18-jährige Lea ist 2die leibliche Tochter von Martin. Lea lebt bei ihrer Mutter, die allein ihre Erziehung und die Betreuung im Alltag übernimmt.
Trifft „Schutzbefohlener“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltPerson unter 18 JahrenLea hat die gesetzliche Altersgrenze bereits erreicht.
- 2erfülltGesetzlich erfasstes Schutzverhältnis zum TäterDie gesetzlich erfasste Abstammungsbeziehung zu Martin besteht auch nach Leas 18. Geburtstag fort.
Typische Fehler
FehlerAuch volljährige Auszubildende werden allein wegen ihrer Abhängigkeit als Schutzbefohlene nach § 174 StGB eingeordnet.
RichtigDie betroffene Person muss jünger als 18 Jahre sein; ein Abhängigkeitsverhältnis allein genügt nicht.
FehlerAus der Unterordnung einer minderjährigen Person im Arbeitsverhältnis wird ohne Weiteres auf die Strafbarkeit sexueller Handlungen geschlossen.
RichtigBei der Variante des § 174 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB muss der Täter zusätzlich eine mit dem Verhältnis verbundene Abhängigkeit missbrauchen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema