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Schutzbefohlener

§ 174 StGB · Strafrecht

Schutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB ist eine Person unter 18 Jahren, die in einem der gesetzlich erfassten persönlichen oder institutionellen Schutzverhältnisse zum Täter steht. Dazu gehören das mit Fürsorge- und Schutzpflichten verbundene Anvertrautsein zur Erziehung oder Betreuung in der Lebensführung, die Unterordnung im Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis sowie die Stellung als leiblicher oder rechtlicher Abkömmling des Täters, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt. Hinzu kommen Minderjährige, die aufgrund eines auf Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung gerichteten Rechtsverhältnisses einer Einrichtung angehören, wenn dem Täter dort entsprechende Aufgaben gegenüber Minderjährigen anvertraut sind; eine persönliche Betreuung gerade durch ihn ist dabei nicht erforderlich.

Merksatz

Eine persönliche Betreuung durch den Täter ist nicht in jedem Schutzverhältnis erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 17-jährige Lea ist 2die leibliche Tochter von Martin. Lea lebt bei ihrer Mutter, die allein ihre Erziehung und die Betreuung im Alltag übernimmt.

Trifft „Schutzbefohlener“ hier zu?

„Schutzbefohlener“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person unter 18 Jahren
    Lea hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlich erfasstes Schutzverhältnis zum Täter
    Als Martins leibliche Tochter gehört Lea unabhängig von seiner Beteiligung an ihrer Erziehung zu den gesetzlich erfassten Abkömmlingen.
    erfüllt
BFall B

Die 18-jährige Lea ist 2die leibliche Tochter von Martin. Lea lebt bei ihrer Mutter, die allein ihre Erziehung und die Betreuung im Alltag übernimmt.

Trifft „Schutzbefohlener“ hier zu?

„Schutzbefohlener“ trifft nicht zu.Es fehlt: Person unter 18 Jahren

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person unter 18 Jahren
    Lea hat die gesetzliche Altersgrenze bereits erreicht.
    fehlt
  2. 2
    Gesetzlich erfasstes Schutzverhältnis zum Täter
    Die gesetzlich erfasste Abstammungsbeziehung zu Martin besteht auch nach Leas 18. Geburtstag fort.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch volljährige Auszubildende werden allein wegen ihrer Abhängigkeit als Schutzbefohlene nach § 174 StGB eingeordnet.

RichtigDie betroffene Person muss jünger als 18 Jahre sein; ein Abhängigkeitsverhältnis allein genügt nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Unterordnung einer minderjährigen Person im Arbeitsverhältnis wird ohne Weiteres auf die Strafbarkeit sexueller Handlungen geschlossen.

RichtigBei der Variante des § 174 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB muss der Täter zusätzlich eine mit dem Verhältnis verbundene Abhängigkeit missbrauchen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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