Definitionen
Schuldunfähigkeit
§ 20 StGB · StrafrechtSchuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Eine Diagnose allein genügt nicht; entscheidend ist der störungsbedingte Ausfall von Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara leidet an Schizophrenie und 2nimmt während eines schweren Krankheitsschubs im Kaufhaus bewusst eine fremde Uhr mit, ohne zu bezahlen. 3Wegen ihrer Erkrankung glaubt sie dabei unerschütterlich, der Staat habe ihr persönlich das Mitnehmen aller fremden Sachen erlaubt. Sie kann in diesem Moment nicht begreifen, dass ihr Verhalten verboten ist.
Trifft „Schuldunfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEines der vier gesetzlichen EingangsmerkmaleDie Schizophrenie ist hier eine krankhafte seelische Störung.
- 2erfülltVorliegen bei TatbegehungDie Erkrankung wirkt sich gerade während der Wegnahme aus.
- 3erfülltStörungsbedingt aufgehobene Einsichts- oder SteuerungsfähigkeitDie Erkrankung macht es Mara unmöglich, das Unrecht der Wegnahme zu erkennen.
1Mara leidet an Schizophrenie und hört beim Einkaufen Stimmen, die über das Wetter sprechen. 2Währenddessen steckt sie bewusst eine fremde Uhr ein, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Sie weiß, dass dies verboten ist, und kann ihr Verhalten ohne Einschränkung steuern.
Trifft „Schuldunfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEines der vier gesetzlichen EingangsmerkmaleDie Schizophrenie ist hier eine krankhafte seelische Störung.
- 2erfülltVorliegen bei TatbegehungDie Erkrankung besteht auch während der Wegnahme.
- 3fehltStörungsbedingt aufgehobene Einsichts- oder SteuerungsfähigkeitTrotz ihrer Erkrankung kann Mara das Unrecht erkennen und ihr Verhalten uneingeschränkt steuern.
Typische Fehler
FehlerAus der Diagnose einer psychischen Erkrankung unmittelbar auf Schuldunfähigkeit schließen.
RichtigDie Störung muss bei der Tat die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vollständig ausschließen.
FehlerEine lediglich erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit mit Schuldunfähigkeit gleichsetzen.
RichtigEine erhebliche Verminderung allein genügt nicht; mindestens eine der beiden Fähigkeiten muss vollständig aufgehoben sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata