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Schuldunfähigkeit

§ 20 StGB · Strafrecht

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Merksatz

Eine Diagnose allein genügt nicht; entscheidend ist der störungsbedingte Ausfall von Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit.

Aufgehoben oder nur erheblich vermindert?Verglichen werden Fälle mit einem gesetzlichen Eingangsmerkmal und erhaltener Unrechtseinsicht. Entscheidend ist dann das Ausmaß der Steuerungsbeeinträchtigung.
Schuldunfähigkeit
Verminderte Schuldfähigkeit
Steuerungsfähigkeit
Vollständig aufgehoben.
Erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben.
Rechtsfolge
Die Schuld entfällt.
Die Schuld bleibt bestehen; eine Strafmilderung nach § 21 StGB ist möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara leidet an Schizophrenie und 2nimmt während eines schweren Krankheitsschubs im Kaufhaus bewusst eine fremde Uhr mit, ohne zu bezahlen. 3Wegen ihrer Erkrankung glaubt sie dabei unerschütterlich, der Staat habe ihr persönlich das Mitnehmen aller fremden Sachen erlaubt. Sie kann in diesem Moment nicht begreifen, dass ihr Verhalten verboten ist.

Trifft „Schuldunfähigkeit“ hier zu?

„Schuldunfähigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale
    Die Schizophrenie ist hier eine krankhafte seelische Störung.
    erfüllt
  2. 2
    Vorliegen bei Tatbegehung
    Die Erkrankung wirkt sich gerade während der Wegnahme aus.
    erfüllt
  3. 3
    Störungsbedingt aufgehobene Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit
    Die Erkrankung macht es Mara unmöglich, das Unrecht der Wegnahme zu erkennen.
    erfüllt
BFall B

1Mara leidet an Schizophrenie und hört beim Einkaufen Stimmen, die über das Wetter sprechen. 2Währenddessen steckt sie bewusst eine fremde Uhr ein, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Sie weiß, dass dies verboten ist, und kann ihr Verhalten ohne Einschränkung steuern.

Trifft „Schuldunfähigkeit“ hier zu?

„Schuldunfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Störungsbedingt aufgehobene Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale
    Die Schizophrenie ist hier eine krankhafte seelische Störung.
    erfüllt
  2. 2
    Vorliegen bei Tatbegehung
    Die Erkrankung besteht auch während der Wegnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Störungsbedingt aufgehobene Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit
    Trotz ihrer Erkrankung kann Mara das Unrecht erkennen und ihr Verhalten uneingeschränkt steuern.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Diagnose einer psychischen Erkrankung unmittelbar auf Schuldunfähigkeit schließen.

RichtigDie Störung muss bei der Tat die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vollständig ausschließen.

Verwechslung

FehlerEine lediglich erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit mit Schuldunfähigkeit gleichsetzen.

RichtigEine erhebliche Verminderung allein genügt nicht; mindestens eine der beiden Fähigkeiten muss vollständig aufgehoben sein.

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