Definitionen
Schuldverhältnis
§ 241 BGB · ZivilrechtEin Schuldverhältnis ist eine rechtliche Sonderverbindung zwischen mindestens zwei Personen, aus der Leistungspflichten, Rücksichtnahmepflichten oder beide Arten von Pflichten entstehen. Im weiteren Sinne umfasst es die gesamte Sonderverbindung mit allen Pflichten, im engeren Sinne die einzelne Leistungsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner.
Auch ohne Leistungspflicht kann eine rechtliche Sonderverbindung zur Rücksichtnahme verpflichten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva und Omar einigen sich darauf, dass Omar Eva sein gebrauchtes Buch für zehn Euro verkauft.
Trifft „Schuldverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens zwei PersonenMit Eva und Omar sind zwei Personen beteiligt.
- 2erfülltRechtliche Bindung durch Leistungs- oder RücksichtnahmepflichtenDer Kaufvertrag verpflichtet Omar zur Übergabe und Übereignung des Buches und Eva zur Zahlung des Kaufpreises.
1Eva und Omar sind befreundet und verabreden sich zu einem Spaziergang am Sonntag. Sie wollen sich dabei über ihre Urlaubserlebnisse unterhalten.
Trifft „Schuldverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens zwei PersonenMit Eva und Omar sind zwei Personen beteiligt.
- 2fehltRechtliche Bindung durch Leistungs- oder RücksichtnahmepflichtenDie rein gesellige Verabredung begründet keine rechtliche Sonderverbindung mit Leistungs- oder Rücksichtnahmepflichten.
Mara betritt die Verkaufsräume der Markt-GmbH, um dort Brot zu kaufen. Sie hat noch keine Ware ausgewählt und noch nichts an einer Kasse vorgelegt.
Trifft „Schuldverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens zwei PersonenBeteiligt sind Mara als natürliche Person und die Markt-GmbH als juristische Person.
- 2erfülltRechtliche Bindung durch Leistungs- oder RücksichtnahmepflichtenDas Betreten in konkreter Kaufabsicht begründet nach § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB bereits vorvertragliche Rücksichtnahmepflichten, obwohl noch kein Kaufvertrag besteht.
Typische Fehler
FehlerEin Schuldverhältnis wird verneint, weil keine Leistung verlangt werden kann.
RichtigEine rechtliche Sonderverbindung kann auch ausschließlich Rücksichtnahmepflichten begründen.
FehlerDer einzelne Zahlungsanspruch wird mit dem gesamten Schuldverhältnis im weiteren Sinne gleichgesetzt.
RichtigDie einzelne Leistungsbeziehung ist vom gesamten Rechtsverhältnis mit allen zugehörigen Pflichten zu unterscheiden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata