Definitionen
Schuldrechtliches Besitzrecht
§ 986 BGB · ZivilrechtEin schuldrechtliches Besitzrecht ist ein auf einem Schuldverhältnis (z.B. Miete, Leihe, Pacht) beruhendes Recht zum Besitz, das den Besitzer gegenüber dem Eigentümer berechtigt, die Sache zu besitzen, und den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gemäß § 986 Abs. 1 BGB für die Dauer seines Bestehens ausschließt, indem es dem Besitzer ein Recht zur Verweigerung der Herausgabe gibt.
Ob eine Sache zurückzugeben ist, hängt nicht allein davon ab, wem sie gehört.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die Kamera gehört Olivia. 1Olivia und Nora vereinbaren, dass Nora die Kamera gegen 30 Euro von Samstagmorgen bis Sonntagabend nutzen darf. Nora bezahlt und erhält die Kamera am Samstagmorgen. Am Samstagnachmittag verlangt Olivia sie zurück, obwohl Nora sich an alle Vereinbarungen gehalten hat.
Trifft „Schuldrechtliches Besitzrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitzrecht aus einem SchuldverhältnisDer noch laufende Mietvertrag berechtigt Nora zum Besitz der Kamera.
- 2erfülltBerechtigung gegenüber dem EigentümerNoras vertragliche Berechtigung besteht unmittelbar gegenüber Olivia als Eigentümerin.
1Sam und Nora vereinbaren, dass Nora eine Kamera gegen 30 Euro von Samstagmorgen bis Sonntagabend nutzen darf. Nora bezahlt und erhält die Kamera am Samstagmorgen. Die Kamera gehört Olivia; Sam hatte sie zuvor ohne Olivias Wissen aus Olivias Schrank genommen, was Nora nicht weiß. Olivia hat weder Sam noch Nora die Nutzung gestattet und verlangt die Kamera am Samstagnachmittag zurück.
Trifft „Schuldrechtliches Besitzrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitzrecht aus einem SchuldverhältnisDer Mietvertrag begründet eine vertragliche Besitzberechtigung gegenüber Sam.
- 2fehltBerechtigung gegenüber dem EigentümerDer Vertrag mit Sam bindet Olivia nicht, und Sam kann Nora keine von Olivia abgeleitete Besitzberechtigung vermitteln.
Typische Fehler
FehlerEin wirksamer Mietvertrag mit irgendeinem Dritten wird als ausreichender Schutz gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers behandelt.
RichtigDie vertragliche Besitzberechtigung muss gerade gegenüber dem Eigentümer wirken; ein Vertrag mit einem unberechtigten Dritten genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema