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Schuldrechtliches Besitzrecht

§ 986 BGB · Zivilrecht

Ein schuldrechtliches Besitzrecht ist ein auf einem Schuldverhältnis (z.B. Miete, Leihe, Pacht) beruhendes Recht zum Besitz, das den Besitzer gegenüber dem Eigentümer berechtigt, die Sache zu besitzen, und den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gemäß § 986 Abs. 1 BGB für die Dauer seines Bestehens ausschließt, indem es dem Besitzer ein Recht zur Verweigerung der Herausgabe gibt.

Merksatz

Ob eine Sache zurückzugeben ist, hängt nicht allein davon ab, wem sie gehört.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Kamera gehört Olivia. 1Olivia und Nora vereinbaren, dass Nora die Kamera gegen 30 Euro von Samstagmorgen bis Sonntagabend nutzen darf. Nora bezahlt und erhält die Kamera am Samstagmorgen. Am Samstagnachmittag verlangt Olivia sie zurück, obwohl Nora sich an alle Vereinbarungen gehalten hat.

Trifft „Schuldrechtliches Besitzrecht“ hier zu?

„Schuldrechtliches Besitzrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitzrecht aus einem Schuldverhältnis
    Der noch laufende Mietvertrag berechtigt Nora zum Besitz der Kamera.
    erfüllt
  2. 2
    Berechtigung gegenüber dem Eigentümer
    Noras vertragliche Berechtigung besteht unmittelbar gegenüber Olivia als Eigentümerin.
    erfüllt
BFall B

1Sam und Nora vereinbaren, dass Nora eine Kamera gegen 30 Euro von Samstagmorgen bis Sonntagabend nutzen darf. Nora bezahlt und erhält die Kamera am Samstagmorgen. Die Kamera gehört Olivia; Sam hatte sie zuvor ohne Olivias Wissen aus Olivias Schrank genommen, was Nora nicht weiß. Olivia hat weder Sam noch Nora die Nutzung gestattet und verlangt die Kamera am Samstagnachmittag zurück.

Trifft „Schuldrechtliches Besitzrecht“ hier zu?

„Schuldrechtliches Besitzrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Berechtigung gegenüber dem Eigentümer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitzrecht aus einem Schuldverhältnis
    Der Mietvertrag begründet eine vertragliche Besitzberechtigung gegenüber Sam.
    erfüllt
  2. 2
    Berechtigung gegenüber dem Eigentümer
    Der Vertrag mit Sam bindet Olivia nicht, und Sam kann Nora keine von Olivia abgeleitete Besitzberechtigung vermitteln.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin wirksamer Mietvertrag mit irgendeinem Dritten wird als ausreichender Schutz gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers behandelt.

RichtigDie vertragliche Besitzberechtigung muss gerade gegenüber dem Eigentümer wirken; ein Vertrag mit einem unberechtigten Dritten genügt dafür nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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