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Schuldübernahme

§§ 414, 415 BGB · Zivilrecht

Die Schuldübernahme ist ein Vertrag, durch den ein Dritter (Übernehmer) an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt und dessen Schuld mit schuldbefreiender Wirkung übernimmt; sie kann entweder durch Vertrag zwischen Übernehmer und Gläubiger (§ 414 BGB) oder durch Vertrag zwischen Übernehmer und Schuldner mit Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB) erfolgen.

Merksatz

Ein zusätzlicher Zahlungspflichtiger allein genügt nicht: Der bisherige Schuldner muss aus der Schuld entlassen werden.

Schuldnerwechsel oder weiterer Schuldner?Die Schuldübernahme tauscht den Schuldner aus. Beim Schuldbeitritt tritt ein weiterer Schuldner hinzu.
Schuldübernahme
Schuldbeitritt
Bisheriger Schuldner
Wird von der Schuld befreit.
Bleibt zur Leistung verpflichtet.
Neuer Schuldner
Ersetzt den bisherigen Schuldner.
Haftet zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea schuldet dem Fahrradladen 800 Euro aus einem Fahrradkauf. 2Jonas und der Laden vereinbaren, 1dass Jonas diese Schuld vollständig übernimmt und Lea nichts mehr bezahlen muss.

Trifft „Schuldübernahme“ hier zu?

„Schuldübernahme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldnerwechsel mit Befreiung des bisherigen Schuldners
    Jonas ersetzt Lea als Schuldner, während Lea von ihrer Zahlungspflicht frei wird.
    erfüllt
  2. 2
    Vertrag mit dem Gläubiger oder vom Gläubiger genehmigter Vertrag mit dem Schuldner
    Jonas schließt die Vereinbarung unmittelbar mit dem Laden als Gläubiger.
    erfüllt
BFall B

Lea schuldet dem Fahrradladen 800 Euro aus einem Fahrradkauf. 2Jonas und der Laden vereinbaren, dass Jonas dieselben 800 Euro zusätzlich als eigene Schuld bezahlen muss. Nach ihrer Vereinbarung muss auch Lea weiterhin die gesamten 800 Euro bezahlen, der Laden darf den Betrag aber insgesamt nur einmal erhalten.

Trifft „Schuldübernahme“ hier zu?

„Schuldübernahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schuldnerwechsel mit Befreiung des bisherigen Schuldners

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schuldnerwechsel mit Befreiung des bisherigen Schuldners
    Lea bleibt neben Jonas verpflichtet und wird nicht von ihrer Schuld befreit.
    fehlt
  2. 2
    Vertrag mit dem Gläubiger oder vom Gläubiger genehmigter Vertrag mit dem Schuldner
    Jonas schließt die Vereinbarung unmittelbar mit dem Laden als Gläubiger.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Vertrag zwischen bisherigem Schuldner und Übernehmer wird ohne Genehmigung des Gläubigers als ausreichend angesehen.

RichtigBei einem Vertrag zwischen bisherigem Schuldner und Übernehmer hängt die Schuldübernahme von der Genehmigung des Gläubigers ab.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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