Definitionen
Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 19 StGB · StrafrechtKinder, die zur Zeit der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt sind, handeln ohne Schuld und sind damit strafrechtlich nicht verantwortlich; ihre Schuldunfähigkeit gilt absolut und unwiderleglich.
Besondere Reife ändert nichts am Schuldausschluss für Taten vor dem vierzehnten Geburtstag.
- Vor dem 14. GeburtstagAltersbedingter SchuldausschlussFür eine Tat in diesem Zeitraum besteht unabhängig von der Reife keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
- Ab dem 14. GeburtstagAltersgrenze erreichtFür eine Tat ab diesem Zeitpunkt greift § 19 StGB nicht mehr; andere Schuldfragen bleiben offen.
- Altersbedingter Schuldausschluss Für eine Tat in diesem Zeitraum besteht unabhängig von der Reife keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
- Altersgrenze erreicht Für eine Tat ab diesem Zeitpunkt greift § 19 StGB nicht mehr; andere Schuldfragen bleiben offen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea wirft am Tag vor ihrem vierzehnten Geburtstag gegen Ninas Willen einen Stein durch das Fenster von Ninas Haus. Die Scheibe zerbricht. Lea weiß, dass sie das nicht darf.
Trifft „Schuldunfähigkeit des Kindes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlter unter 14 JahrenLea ist beim Steinwurf noch dreizehn Jahre alt.
- 2erfülltAlter bei Tatbegehung maßgeblichDie Altersangabe bezieht sich auf den Zeitpunkt des Steinwurfs.
2Lea wirft am Tag nach ihrem vierzehnten Geburtstag gegen Ninas Willen einen Stein durch das Fenster von Ninas Haus. Die Scheibe zerbricht. Lea weiß, dass sie das nicht darf.
Trifft „Schuldunfähigkeit des Kindes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAlter unter 14 JahrenLea ist beim Steinwurf bereits vierzehn Jahre alt.
- 2erfülltAlter bei Tatbegehung maßgeblichDie Altersangabe bezieht sich auf den Zeitpunkt des Steinwurfs.
Typische Fehler
FehlerBei besonders reifen Kindern wird wegen ihrer Einsicht in das Unrecht ausnahmsweise strafrechtliche Schuld angenommen.
RichtigAuch besondere Reife und Einsicht beseitigen den altersbedingten Schuldausschluss nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema