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Schuldspruch

§ 260 StPO · Strafrecht

Der Schuldspruch ist der Teil der Urteilsformel eines Strafurteils, in dem das Gericht feststellt, dass der Angeklagte einer bestimmten Straftat schuldig ist, und die begangene Tat rechtlich qualifiziert, also die Deliktsbezeichnung angibt.

Merksatz

Der Schuldspruch sagt, wofür der Angeklagte schuldig ist, nicht welche Strafe er erhält.

Schuldspruch oder Rechtsfolgenausspruch?Bei einer Verurteilung sind die Feststellung der Schuld und die Entscheidung über die Rechtsfolgen zu unterscheiden.
Schuldspruch
Rechtsfolgenausspruch
Entscheidungsfrage
Welcher Straftat ist der Angeklagte schuldig?
Welche Strafe oder sonstige Rechtsfolge wird angeordnet?
Inhalt
Angabe der Deliktsbezeichnung.
Bei Geldstrafe: Anzahl der Tagessätze und Betrag je Tagessatz.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Im schriftlichen Strafurteil steht im Abschnitt „Entscheidung“: „Der Angeklagte ist des Diebstahls schuldig und wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.“

Trifft „Schuldspruch“ hier zu?

„Schuldspruch“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestandteil der Urteilsformel eines Strafurteils
    Die Feststellung gehört zum Entscheidungsausspruch und damit zur Urteilsformel.
    erfüllt
  2. 2
    Feststellung der Schuld des Angeklagten
    Das Gericht stellt die Schuld des Angeklagten ausdrücklich fest.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Benennung der Straftat
    Das Gericht benennt das Delikt als Diebstahl.
    erfüllt
BFall B

Das Gericht schreibt in die Begründung seines Strafurteils: „Der Angeklagte ist des Diebstahls schuldig.“ Der zitierte Satz steht nicht im Abschnitt „Entscheidung“.

Trifft „Schuldspruch“ hier zu?

„Schuldspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestandteil der Urteilsformel eines Strafurteils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestandteil der Urteilsformel eines Strafurteils
    Der betrachtete Satz steht in den Urteilsgründen, nicht in der Urteilsformel.
    fehlt
  2. 2
    Feststellung der Schuld des Angeklagten
    Das Gericht stellt in diesem Satz die Schuld des Angeklagten fest.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Benennung der Straftat
    Auch in diesem Satz wird das Delikt als Diebstahl benannt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie bloße Auflistung der verletzten Strafnormen wird für den Schuldspruch gehalten.

RichtigDer Schuldspruch benennt die Straftat mit ihrer Deliktsbezeichnung; eine bloße Paragraphenangabe genügt dafür nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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