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Schuldfähigkeit

§ 20 StGB · Strafrecht

Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, bei der Tat deren Unrecht zu erkennen (Einsichtsfähigkeit) und sein Verhalten entsprechend zu steuern (Steuerungsfähigkeit). Sie setzt voraus, dass der Täter bei der Tat mindestens 14 Jahre alt ist und bei Jugendlichen die erforderliche sittliche und geistige Reife vorliegt. Sie fehlt, wenn eine der in § 20 StGB genannten seelischen Störungen die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit bei der Tat aufhebt.

Merksatz

Das Mindestalter allein genügt nicht: Einsichts- und Steuerungsfähigkeit müssen bei der Tat vorhanden sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Die 17-jährige Lea steckt in einem Laden ein fremdes Handy in ihre Tasche, um es zu behalten, ohne zu bezahlen. 1Sie weiß dabei, dass sie das nicht darf, und 2kann sich frei dafür oder dagegen entscheiden. 4Sie versteht Regeln über richtiges und falsches Handeln, kann die Folgen ihres Handelns abwägen und ihre Entscheidungen daran ausrichten. Sie ist geistig normal entwickelt, psychisch gesund und während der Handlung bei klarem Bewusstsein.

Trifft „Schuldfähigkeit“ hier zu?

„Schuldfähigkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsichtsfähigkeit bei der Tat
    Lea kann das Unrecht ihres Verhaltens bei der Tat erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Steuerungsfähigkeit bei der Tat
    Lea kann ihr Verhalten entsprechend ihrer Einsicht steuern.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens 14 Jahre alt bei der Tat
    Lea hat das erforderliche Mindestalter erreicht.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Jugendlichen: erforderliche sittliche und geistige Reife
    Lea besitzt als Jugendliche die Reife, das Unrecht zu erkennen und entsprechend zu handeln.
    erfüllt
BFall B

Der 13-jährige Ben steckt in einem Laden ein fremdes Handy in seine Tasche, um es zu behalten, ohne zu bezahlen. 1Er weiß dabei, dass er das nicht darf, und 2kann sich frei dafür oder dagegen entscheiden. 4Er versteht Regeln über richtiges und falsches Handeln, kann die Folgen seines Handelns abwägen und seine Entscheidungen daran ausrichten. Er ist geistig normal entwickelt, psychisch gesund und während der Handlung bei klarem Bewusstsein.

Trifft „Schuldfähigkeit“ hier zu?

„Schuldfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens 14 Jahre alt bei der Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsichtsfähigkeit bei der Tat
    Ben kann das Unrecht seines Verhaltens tatsächlich erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Steuerungsfähigkeit bei der Tat
    Ben kann sein Verhalten tatsächlich entsprechend seiner Einsicht steuern.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens 14 Jahre alt bei der Tat
    Ben ist erst 13 Jahre alt und deshalb unabhängig von seinen tatsächlichen Fähigkeiten schuldunfähig.
    fehlt
  4. 4
    Bei Jugendlichen: erforderliche sittliche und geistige Reife
    Ben besitzt die Reife, die bei Jugendlichen zusätzlich verlangt wird; daran scheitert die Schuldfähigkeit nicht.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem geistig reifen Kind unter 14 Jahren wird Schuldfähigkeit angenommen.

RichtigUnter 14 Jahren fehlt die Schuldfähigkeit unabhängig von der tatsächlichen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob der Täter das Unrecht erkennen konnte.

RichtigNeben der Einsichtsfähigkeit muss auch die Steuerungsfähigkeit bei der Tat bestehen.

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